| Status | Antrag KPB
Kurzmitteilung der KPB
Weilerzonen sollen ins Planungs- und Baugesetz
Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) betreffend «Weilerzonen» zuzustimmen. Damit soll eine bundesrechtskonforme Nichtbauzone für bestehende Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen eingeführt werden, welche im PBG bisher nicht vorkommt. Ein Teil der Kommission möchte im Gesetz zusätzlich zur Erhaltung auch eine Erneuerung und massvolle Entwicklung innerhalb von Weilerzonen erlauben sowie die Möglichkeit der Schliessung von Baulücken schaffen. Die Kommissionsmehrheit lehnt diese Ergänzungen als bundesrechtswidrig ab. Die Bezeichnung der einzelnen Weilerzonen legt der Kantonsrat im Zuge der Richtplan-Teilrevision 2022 fest. Das Anliegen von SVP-Kantonsrätin Barbara Grüter zur Schaffung einer entsprechenden Zone wurde aufgenommen, weshalb die KPB beantragt, Grüters parlamentarische Initiative als erfüllt abzulehnen.
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