Antrag KBIK (gleichlautend)
Kurzmitteilung der KBIK
Erwachsenenbildung Zürich soll nicht verselbstständigt werden
Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, nicht auf das Gesetz über die kantonale Schule für Berufsbildung und Weiterbildung (SBWG) einzutreten. Damit würde die EB Zürich in eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts überführt, wie es mit der Motion «Mehr Freiheit für die Erwachsenenbildung Zürich» verlangt wurde. Nachdem die EB Zürich ab 2011 kostendeckende Gebühren für ihre Bildungsangebote erheben musste und damit nicht mehr wettbewerbsfähig war, änderte sie ihre Ausrichtung und zog sich weitgehend aus dem Weiterbildungsmarkt zurück. Seit Herbst 2019 konzentriert sie sich auf Nischenangebote in den vier Geschäftsfeldern «Berufliche Zukunft», «Grundkompetenzen», «Digitales Lernen» und «Berufsbildungsprofis». Diese Angebote sind weitgehend Dienstleistungen für den Kanton Zürich. Mit dieser neuen strategischen Ausrichtung soll die EB Zürich als kantonale Berufsfachschule eine Organisationseinheit der Bildungsdirektion bleiben.
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