Gesetz über die finanzielle Unterstützung der öffentlich-rechtlichen institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung aufgrund der Coronapandemie (GUöfK)

Type of businessVorlage
KR Nr.5762
Pending withErledigt
Beginning
DirectorateBildungsdirektion (BI)
CommissionKommission für Bildung und Kultur(KBIK)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Process
Antrag Regierungsrat
Deadline
Meeting date
Documents
Antrag Kommission
Status

Antrag KBIK (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KBIK

Ausfallentschädigungen für öffentliche Kitas

Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 6 Stimmen, dem Gesetz über die finanzielle Unterstützung der öffentlich-rechtlichen institutionellen Kinderbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie zuzustimmen. Wie den privaten sollen auch den öffentlich-rechtlichen Kitas die Ausfälle entschädigt werden, die in der Zeit der ersten Welle von Mitte März bis Mitte Juni 2020 entstanden sind. Um die finanzielle Beteiligung des Bundes von einem Drittel einfordern zu können, ist diese gesetzliche Grundlage zu beschliessen und bis am 20. Dezember 2021 dringlich in Kraft zu setzen. Gesuche für Bundesgelder können bis Ende Januar 2022 beim Bund eingereicht werden. Eine Minderheit (SVP) lehnt dieses dringliche Gesetz ab, weil fast nur die Stadt Zürich, wo es die meisten Angebote an Kinderbetreuung gibt, davon profitieren würde, eine andere Minderheit (FDP) vertritt die Meinung, die öffentlichen Institutionen sollten im Gegensatz zu den privaten die Ausfälle selber tragen.

Deadline
Meeting date
1. Lesung
Status

Abschluss 1. Lesung

Der Kanton soll sich nicht nur bei den privaten Kitas an den Corona-Pandemie-bedingten Ausfällen beteiligen, sondern auch bei den rund 120 öffentlichen Einrichtungen. Der Kantonsrat hat der gesetzlichen Grundlage für eine solche Unterstützung in erster Lesung ohne Gegenantrag zugestimmt. Die Vorlage geht nun in die Redaktionskommission und kommt so rasch wie möglich für die zweite Lesung wieder ins Parlament. Der Kantonsrat will das Gesetz bis zum 20. Dezember dringlich in Kraft setzen.

Deadline
Meeting date
Documents
Antrag Kommission
Status

Antrag REDKO

Deadline
Meeting date
Documents
Zustimmung
Status

Zustimmung (Ablehnung Dringlichkeit) mit 79 JA, 68 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat einem Gesetz in der Schlussabstimmung mit 87 zu 71 Stimmen zugestimmt, mit dem auch den öffentlich-rechtlichen Kitas (wie den privaten) die Ausfälle entschädigt werden sollen, die in der Zeit der ersten Welle der Corona-Pandemie entstanden sind. Ob das Gesetz auch tatsächlich umgesetzt werden kann, ist jedoch noch offen. Die für ein dringliches Inkrafttreten nötige Zweidrittelmehrheit der anwesenden Ratsmitglieder wurde verfehlt. Von den 150 Anwesenden stimmten lediglich 79 Kantonsrätinnen und Kantonsräte für die Dringlichkeit. Der vom Regierungsrat vorgegebene Fahrplan hätte vorgesehen, dass das Gesetz spätestens am 27. Dezember 2021 hätte in Kraft treten sollen. Die Kitas hätten dann bis zum 31. Januar 2022 Zeit gehabt, um Gesuche beim Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) einzureichen. Und das AJB wiederum hätte fünf Monate Zeit gehabt, um die Gesuche zu prüfen und bis am 30. Juni 2022 beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) einzureichen. Mit der Verweigerung der Dringlichkeit läuft nun aber nach der amtlichen Veröffentlichung des Kantonsratsbeschlusses eine 60-tägige Frist in der das Referendum ergriffen werden kann – also bis ca. Mitte Februar.

Deadline
Meeting date
Documents
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