Status | Antrag KBIK
Kurzmitteilung der KBIK
Handlungsbedarf beim Kindesschutz unterschiedlich beurteilt
Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat mit 11 zu 4 Stimmen, das Postulat betreffend «Schutz der Kinder von Misshandlungen im Kanton Zürich» direkt als erledigt abzuschreiben. SVP und Mitte forderten mit dem Vorstoss eine Strategie zur Prävention von Kindesmisshandlungen. Die Regierung präsentiert in ihrem Bericht eine umfassende Analyse des Kindesschutzsystems im Kanton Zürich. Es wird festgestellt, dass der Handlungsbedarf weniger in der Schaffung neuer Angebote als darin besteht, bestehende Angebote bekannter und zugänglicher zu machen. Mit der Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) soll der Kindesschutz in der frühen Kindheit weiter gestärkt werden. Eine Minderheit (SVP) will das Postulat mit einer anderslautenden Stellungnahme abschreiben. Sie ist im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit überzeugt, dass eine bessere Datenlage, etwa durch einen Auftrag an die KESB zur Erfassung auch von Meldungen ohne Massnahmenfolgen, bei der Prävention von Misshandlungen helfen könnte.
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