Überweisung an Regierungsrat mit 92 JA, 75 NEIN, 0 ENTH
Der Kantonsrat hat einer Motion von AL, SVP und Grüne zur Stärkung der Aufsicht über den Notfalldienst mit 92 zu 75 Stimmen zugestimmt. Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, dazu Vorlage und Antrag auszuarbeiten.
Kantonsrat übt Oberaufsicht über Notfalldienst aus
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 14 zu 1 Stimmen, dem Kantonsrat die Oberaufsicht über die Organisation und die Durchführung des Notfalldienstes zuzuweisen. Die dazu nötige Änderung des Gesundheitsgesetzes basiert auf einer Motion von AL, SVP und Grünen, mit der eine Stärkung der Aufsicht über den Notfalldienst gefordert wurde. Die Mehrheit der KSSG ist mit der Umsetzung zufrieden. Die Mitte lehnt die Vorlage ab. Sie erachtet die Aufsicht der Gesundheitsdirektion über den Notfalldienst als genügend.
Der Kantonsrat ist in erster Lesung mit 158 zu 11 Stimmen auf eine Änderung des Gesundheitsgesetzes eingetreten, mit der dem Kantonsrat die Oberaufsicht über die Organisation und die Durchführung des Notfalldienstes zugewiesen werden soll. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.
Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 150 zu 10 Stimmen einer Änderung des Gesundheitsgesetzes zugestimmt. Damit wird dem Kantonsrat die Oberaufsicht über die Organisation und die Durchführung des Notfalldienstes zugewiesen.