Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der Änderung des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) betreffend «Verschuldung des kantonalen Mehrwertausgleichsfonds» zuzustimmen. Mit der Änderung soll sich der kantonale Mehrwertausgleichsfonds (MAF) neu auch für Entschädigungen der Gemeinden bei Auszonungen verschulden können. Die Kommission hat ausserdem das Anliegen der parlamentarischen Initiative von FDP-Kantonsrätin Sonja Rueff-Frenkel betreffend «Frist Umsetzung MAG in den Gemeinden» aufgenommen (KR-Nr. 136/2023) und schlägt vor, die Frist zur Anpassung der kommunalen Bau- und Zonenordnungen (BZO) an die Bestimmungen zum kommunalen Mehrwertausgleich zu verlängern. Ein Teil der Kommission ist zwar gegen die Erweiterung der Verschuldungsmöglichkeit, unterstützt jedoch wie auch der Rest der Kommission die Fristverlängerung. Die übrigen Kommissionsmitglieder halten die zusätzliche Verschuldungsmöglichkeit hingegen für eine sinnvolle Lösung, um Auszonungen finanzieren zu können, ohne dass es zu längeren Wartezeiten bei den Auszahlungen der Beiträge an die Gemeinden kommt.
Der Kantonsrat ist auf eine Vorlage eingetreten und hat diese im Sinne der vorberatenden Kommission in erster Lesung verabschiedet, mit der das Mehrwertausgleichsgesetz angepasst werden soll. Der kantonale Mehrwertausgleichsfonds (MAF) soll sich neu auch für Entschädigungen der Gemeinden bei Auszonungen verschulden können. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.
Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 123 zu 47 Stimmen entschieden, das Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) betreffend «Verschuldung des kantonalen Mehrwertausgleichsfonds» im Sinne der vorberatenden Kommission zu ändern. Der kantonale Mehrwertausgleichsfonds (MAF) soll sich neu auch für Entschädigungen der Gemeinden bei Auszonungen verschulden können.