Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG), Änderung, Parteientschädigungen im Rechtsmittelverfahren

Type of businessParlamentarische Initiative
KR Nr.421/2023
Pending withKantonsrat
Beginning
DirectorateDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissionKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Participation
Davide Loss
PartySP
Political municipalityThalwil
RoleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Andrea Gisler
PartyGLP
Political municipalityGossau
RoleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Angie Romero
PartyFDP
Political municipalityZürich
RoleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Tobias Mani
PartyEVP
Political municipalityWädenswil
RoleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Jean-Philippe Pinto
PartyDie Mitte
Political municipalityVolketswil
RoleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Beat Bloch
PartyCSP
Political municipalityZürich
RoleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Lisa Letnansky
PartyAL
Political municipalityZürich
RoleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Process
Eingereicht
Deadline
Meeting date
Documents
Vorläufig unterstützt
Status

Vorläufig unterstützt (121 Stimmen)

Der Kantonsrat hat mit 121 Stimmen eine parlamentarische Initiative von SP-Kantonsrat Davide Loss vorläufig unterstützt, mit der gefordert wird, dass obsiegende Parteien bei Rechtsmittelverfahren Anspruch auf eine Parteientschädigung für die ihnen erwachsenen Kosten haben – und nicht mehr nur auf einen Teil des Aufwands. Die GL des Kantonsrates wird die PI einer Kommission zu Bericht und Antrag überweisen.

Sitzungsvideo

Deadline
Meeting date
Documents
Antrag Kommission
Status

Antrag KJS

Kurzmitteilung der KJS

Parteientschädigungen im Rechtsmittelverfahren

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 14 zu 1 Stimmen, die aus dem Jahr 1959 stammende Regelung zur Parteientschädigung für obsiegende Parteien im Rekursverfahren und im Verfahren vor Verwaltungsgericht zu überarbeiten. Heute erhält die obsiegende Partei eine Parteientschädigung in «angemessener Höhe». Konkret hat sich diese Praxis dahingehend entwickelt, dass den obsiegenden Parteien ein Drittel bis die Hälfte der Kosten zugesprochen wird. Neu sollen sie Anspruch auf eine Entschädigung «für die ihnen erwachsenen notwendigen Kosten» erhalten. Die geplante Änderung geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von SP-Kantonsrat Davide Loss, mit der kostendeckende Parteientschädigungen im Rechtsmittelverfahren gefordert wird.

Deadline
Meeting date
Documents
Dataopendata.swiss,Kantonsrat Zürich