| Status | Antrag KJS
Kurzmitteilung der KJS
Neue Plattform zur elektronischen Abwicklung der Zivil- und des Strafverfahren
Neue Plattform zur elektronischen Abwicklung der Zivil- und des Strafverfahren
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 5 Stimmen, das Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) zu ändern. Die Zivil- und das Strafverfahren sollen mit einer neuen Plattform, über welche Verfahrenshandlungen elektronisch vorgenommen werden können, weitgehend digitalisiert werden. Dazu wurde das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) erlassen, welches voraussichtlich per 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Da die Gerichtsorganisation in der Zuständigkeit der Kantone liegt, sind Anpassungen des kantonalen Rechts notwendig. Diese betreffen die Zustellung, die Aktenaufbewahrung sowie die Unterzeichnung von Urteilen. Die Kommissionsminderheit (SVP) begrüsst die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten, lehnt jedoch einen verordneten Zwang für berufsmässige Parteivertreter ab, weshalb sie einen Antrag auf Nichteintreten stellt.
|
|---|