Gewaltschutzgesetz (GSG), Änderung, Berichterstattung über Massnahmen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt

Type of businessVorlage
KR Nr.5899
Pending withErledigt
Beginning
DirectorateSicherheitsdirektion (DS)
CommissionKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Process
Antrag Regierungsrat
Deadline
Meeting date
Documents
Antrag Kommission
Status

Antrag KJS

Kurzmitteilung der KJS

Berichterstattung über Massnahmen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, im Gewaltschutzgesetz festzuschreiben, dass der Kanton die Fälle von Stalking und häuslicher Gewalt analysiert und dazu verschiedene Daten sowohl der gefährdenden als auch der gefährdeten Person erhebt. Zudem soll er, gestützt auf die erhobenen Daten, die Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Stalking evaluieren und die Ergebnisse alle drei Jahre in einem Bericht veröffentlichen. Mit dieser Vorlage wird das Anliegen der entsprechenden Motion (KR-Nr. 477/2020) umgesetzt und erweitert.

Deadline
Meeting date
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1. Lesung
Status

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine unumstrittene Änderung des Gewaltschutzgesetzes beraten. Neu soll im Gesetz festgeschrieben werden, dass der Kanton die Fälle von Stalking und häuslicher Gewalt analysiert und dazu verschiedene Daten sowohl der gefährdenden als auch der gefährdeten Person erhebt. Zudem soll er, gestützt auf die erhobenen Daten, die Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Stalking evaluieren und die Ergebnisse alle drei Jahre in einem Bericht veröffentlichen. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.

Sitzungsvideo

Deadline
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Antrag Kommission
Status

Antrag REDKO

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Zustimmung
Status

Zustimmung mit 169 JA, 0 NEIN, 0 ENTH

Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 169 zu 0 Stimmen einer Änderung des Gewaltschutzgesetzes zugestimmt. Damit wird der Kanton künftig Fälle von Stalking und häuslicher Gewalt analysieren und dazu verschiedene Daten sowohl der gefährdenden als auch der gefährdeten Personen erheben.

Sitzungsvideo

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