Antrag STGK
Kurzmitteilung der STGK
Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2025 soll zur Kenntnis genommen werden
Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat, den Bericht des Regierungsrates über die Gemeinden und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs 2025 zur Kenntnis zu nehmen. Der Bericht wurde von der STGK als sehr informativ wahrgenommen, Rückfragen aus der Kommission konnten zur Zufriedenheit der Kommissionsmitglieder beantwortet werden. Der Regierungsrat berichtet dem Kantonsrat alle vier Jahre über die Zielerreichung des Finanzausgleichs, den Stand der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden und den Handlungsspielraum der Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Der vorliegende Bericht umfasst die Jahre 2020 bis 2023.
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