| Status | Antrag KBIK
Kurzmitteilung der KBIK
Höchstens ein Jahr Praktikum für angehende Berufsleute Betreuung
Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Kinder- und Jugendhilfegesetz so zu ändern, dass Praktikantinnen und Praktikanten nur während längstens eines Jahres dem Betreuungsschlüssel von Kindertagesstätten angerechnet werden. Die Vernehmlassung und Stellungnahme der Regierung zeigte, dass sich das unerwünschte Aneinanderreihen von Praktika für Jugendliche mit Berufswunsch Fachfrau/Fachmann Betreuung so ohne starke Kostensteigerung vermeiden lässt. Der Vorschlag zur Gesetzesänderung geht zurück auf eine PI von Grünen-Kantonsrätin Karin Fehr Thoma. Sie hatte gefordert, dass Praktikantinnen und Praktikanten gar nicht mehr dem Betreuungsschlüssel als Betreuungspersonen angerechnet werden. Eine Minderheit (SP) möchte am Vorschlag der PI festhalten. Sie ist überzeugt, dass dadurch die Qualität der familienergänzenden Betreuung erhöht würde.
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