Antrag JUKO
Kurzmitteilung der JUKO
Oberrichterin soll im Verwaltungsrat einer Immobilienfirma bleiben dürfen
Die Justizkommission (JUKO) beantragt dem Kantonsrat, das Gesuch einer teilamtlichen Oberrichterin um Bewilligung zur Weiterführung ihres Mandats als Verwaltungsratsmitglied einer im Kanton Luzern domizilierten Familien-AG zu genehmigen. Die Ausübung des Mandats erfolgt nicht zulasten der Arbeitszeit, die Oberrichterin übt keinerlei operative Tätigkeiten aus und erhält weder Lohn noch Entschädigung für ihr Mandat. Die JUKO hat daher keine Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit oder Verfügbarkeit der Gesuchstellerin. Voll- und teilamtliche Mitglieder des Obergerichts dürfen nur mit Bewilligung des Kantonsrates der Verwaltung eines Unternehmens angehören, das wirtschaftliche Zwecke verfolgt.
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