Änderung der Allgemeinen Bauverordnung

Type of businessVorlage
KR Nr.6001
Pending withErledigt
Beginning
DirectorateVolkswirtschaftsdirektion (VD)
CommissionKommission für Planung und Bau(KPB)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Process
Antrag Regierungsrat
Deadline
Meeting date
Documents
Antrag Kommission
Status

Antrag KPB

Kurzmitteilung der KPB

Änderung der Allgemeinen Bauverordnung soll genehmigt werden

Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 5 Stimmen, die Änderung der Allgemeinen Bauverordnung (ABV) zu genehmigen. Die Änderung der ABV steht im Zusammenhang mit der beantragten Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) betreffend «Baulinien» (6000), wonach die zulässigen Masse von vorspringenden Gebäudeteilen im Baulinienbereich im PBG statt in der ABV definiert werden sollen. Die Aufhebung der entsprechenden Bestimmung in der ABV untersteht von Gesetzes wegen der Genehmigung des Kantonsrates. Die Kommissionsminderheit (SP, Grüne), die den Antrag zur Änderung des PBG ablehnt, will folglich auch die Änderung der ABV nicht genehmigen.

Deadline
Meeting date
Zustimmung
Status

Zustimmung

Der Kantonsrat hat – nachdem er entschieden hatte, die zulässigen Masse von vorspringenden Gebäudeteilen im Baulinienbereich von der Allgemeinen Bauverordnung (ABV) auf die Gesetzesstufe zu überführen – die entsprechenden Bestimmungen in der ABV.

Sitzungsvideo

Deadline
Meeting date
Documents
Dataopendata.swiss,Kantonsrat Zürich