83. Sitzung

Kantonsrat (KR)
Titel83. Sitzung
TypKantonsrat
Datum16.11.2020
Zeit-
Traktanden
Nr.Titel
5606Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS)
5607Beitrittsgesetz zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK) und zur Interkantonalen Vereinbarung betr. die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020)
5662Gesetz über Urnenabstimmungen in Versammlungsgemeinden während der Corona- Pandemie
260/2020Erhalt und der Förderung von einzigartigen Kulturgütern
306/2020Für die Ausarbeitung einer kreditschaffenden Vorlage für die Erstellung einer Unterführung Winterthurerstrasse in Uster als Ersatz für den niveaugleichen Barrieren-Bahnübergang und Aufhebung des Kredites für die Strasse «Uster West»
Dokumente
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Zürcher Beizen sollen ab 2021 wieder «Einarmige Banditen» aufstellen dürfen, also Geschicklichkeits-Spielautomaten mit tiefen Einsätzen. Der Kantonsrat hat dies in zweiter Lesung mit 113 zu 47 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen (5606). Ratsmitglieder von Grünen, EVP sowie SVP und EDU wollen dies verhindern. Sie haben angekündigt, dass sie das Behördenreferendum ergreifen wollen. Kommt das Referendum zustande, wird das Volk voraussichtlich im Juni 2021 über die Vorlage entscheiden.

Der Kantonsrat hat dem Beitritt des Kantons Zürich zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK) und zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) mit 159 zu 0 Stimmen zugestimmt (5607). Mit dem Beitritt zu den beiden Konkordaten per 1. Januar 2021 wird sichergestellt, dass das bisherige System beibehalten werden kann. Demnach können Grosslotterien und grosse Sportwetten von einer von den Kantonen betriebenen Veranstalterin durchgeführt werden und die daraus erzielten Reingewinne kommen der Förderung des nationalen Sports und den Fonds der Kantone mit gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken zugute. Die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum.

Der Kantonsrat hat die erste Lesung eines Gesetzes abgeschlossen, welches Gemeinden während der Corona-Pandemie ermöglichen soll, Abstimmungen wie jene übers Budget und den Steuerfuss an der Urne statt an einer Gemeindeversammlung durchzuführen (5662). Das Gesetz ist befristet und gilt bis Ende März 2021. Was dann passiert, hängt von der Pandemie-Situation ab. Weil die Zeit drängt, findet die zweite Lesung bereits am nächsten Montag statt.

Der Kantonsrat hat eine Einzelinitiative eins Winterthurer Bürgers mit 44 Stimmen nicht vorläufig unterstützt (KR-Nr. 260/2020). Nötig gewesen wären 60 Stimmen. Mit der Initiative wurde die vollumfängliche Sicherung der historischen Kulturgüter auf dem Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf gefordert.

Der Kantonsrat hat eine Einzelinititive eines Ustermer Bürgers mit 74 Stimmen vorläufig unterstützt. Mit der Initiative wird der Bau einer Unterführung an der Winterthurerstrasse in Uster als Ersatz für den Barrieren-Bahnübergang gefordert (KR-Nr. 306/2020). Zudem soll der 21-Millionen-Kredit für die Umfahrung «Uster West» aufgehoben werden.

(sda)