80. Sitzung

Kantonsrat (KR)
Titolo80. Sitzung
TipoKantonsrat
Data2.11.2020
Ora-
Punti all'ordine del giorno
N.Titolo
5643Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG), Änderung, Vermögensobergrenzen
5520Lotteriefondsgesetz (LFG)
140/2020Erhöhung des Dotationskapitalrahmens der Zürcher Kantonalbank (ZKB)
5479Gesetz über die Administrativuntersuchung
5555Elektronisches Büro im Steueramt
377/2016Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge
298/2017Modernisierung des Personalgesetzes
Documenti
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SDA-Bulletin

Zürich, 2. November 2020

Die Beschlüsse des Zürcher Kantonsrates

Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge werden im Kanton Zürich künftig tiefer besteuert. Das Kantonsparlament hat am Montag mit 104 zu 59 Stimmen bei einer Enthaltung einer abgeänderten parlamentarischen Initiative der Bürgerlichen deutlich zugestimmt (KR-Nr. 377/2016). Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule werden künftig mit einem Satz besteuert, der nur noch einem Einkommen von 5 Prozent der bezogenen Kapitalleistung entspricht, anstatt wie heute 10 Prozent.

Der Zürcher Kantonsrat hat mit 132 zu 32 Stimmen bei 2 Enthaltungen einer Erhöhung des vom Kanton gestellten Dotationskapitals der Zürcher Kantonalbank zugestimmt (KR-Nr. 140/2020). Dieses wird um 425 Millionen Franken auf 3,425 Milliarden Franken erhöht. Effektiv ausschütten müsste der Kanton das Geld nur im Krisenfall bei einem drohenden Konkurs der Bank. Die ZKB muss ihr Eigenkapital aufgrund von Vorgaben des Bundes erhöhen.

Mit 152 zu 0 Stimmen hat der Kantonsrat in der Schlussabstimmung einer Ergänzung im Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz zugestimmt (5643). Vermögende Zürcherinnen und Zürcher dürfen somit keine Prämienverbilligung mehr beziehen. Die Änderung wurde für dringlich erklärt und gilt bereits ab 15. November.

Mit 159 zu 0 Stimmen hat der Kantonsrat in zweiter Lesung dem Verteilschlüssel im Lotteriegesetz zugestimmt (5520). Das neue Geldspielgesetz des Bundes verlangt, dass die Kantone die Verteilung der Lotteriegelder ab 2021 in einem Gesetz regeln.

Der Kantonsrat hat in erster Lesung ein neues Gesetz über die Administrativuntersuchung durchberaten (5479). Es schafft eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Administrativuntersuchungen bei kantonalen Angestellten.

Der Kantonsrat hat ein Postulat der GLP aus dem Jahr 2017 als erledigt abgeschrieben, mit dem eine rein elektronische Kommunikation zwischen Steueramt und Steuerzahlenden angeregt wurde (5555).

Mit 103 zu 58 Stimmen hat der Kantonsrat einer parlamentarischen Initiative der GLP in erster Lesung zugestimmt, welche eine Modernisierung des Personalgesetzes forderte (KR-Nr. 298/2017). Damit wird der in den Augen einer Parlamentsmehrheit übertriebene Kündigungsschutz für Kantonsangestellte etwas gelockert.

(sda)

Medienmitteilung

Zürich, 30. Oktober 2020

Vorschau auf die Kantonsratssitzung vom Montag, 2. November 2020

Fokusthemen: Finanzen

Schlussabstimmungen zu Prämienverbilligungen und Lotteriefonds

Der Zürcher Kantonsrat wird am Montag zu Beginn der Sitzung zwei Gesetze in zweiter Lesung behandeln. Einerseits geht es um eine Ergänzung im Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (5643). Vermögende Zürcherinnen und Zürcher sollen keine Prämienverbilligung mehr beziehen dürfen. Das ergänzte Gesetz soll bereits am 15. November in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist, dass bei der zweiten Lesung eine Zweidrittelmehrheit zustande kommt. Andererseits geht es um einen neuen Verteilschlüssel im Lotteriefondsgesetz (5520). Das neue Geldspielgesetz des Bundes verlangt, dass die Kantone die Verteilung ab 2021 in einem Gesetz regeln. Die Änderungen der Redaktionskommission (REDKO) sind wie üblich lediglich formelle Präzisierungen und entsprechend unumstritten.

REDKO-Präsidentin: Sonja Rueff-Frenkel (FDP, Zürich), 076 488 28 55

Erhöhung des Dotationskapitalrahmens der ZKB beantragt

Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) gilt seit dem Jahr 2013 als systemrelevante Bank. Damit sie im Fall einer finanziellen Schieflage ihre Funktionen weiterhin ausüben kann, gelten verschärfte Eigenmittel-Vorschriften. Ginge die Bank dennoch Konkurs, müsste aufgrund der Staatsgarantie der Kanton für ihre Verbindlichkeiten einspringen. Die Finanzkommission (FIKO) beantragt dem Kantonsrat deshalb mit 8:3 Stimmen, den Dotationskapitalrahmen der ZKB von 3,0 Milliarden auf neu 3,425 Milliarden Franken festzusetzen (KR-Nr. 140/2020). Der Erhöhungsbetrag von 425 Millionen Franken soll ausschliesslich für die Zwecke der Notfallplanung verwendet werden. Die Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass die notwendigen Kapitalanforderungen nicht über weitere Verpflichtungen des Kantons gedeckt werden sollen. Zur Verringerung der Risiken des Kantons soll die ZKB beauftragt werden, sich auf dem Kapitalmarkt zu bedienen respektive ihr eigenes überschüssiges Kapital einzusetzen.

FIKO-Präsident: Tobias Langenegger (SP, Zürich), 079 274 09 50

Minderheit: Cyrill von Planta (GLP, Zürich), 078 867 16 33

Rechtliche Grundlage für Administrativuntersuchungen bei Kantonsangestellten

Mit der Vorlage 5479 soll eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Administrativuntersuchungen bei kantonalen Angestellten geschaffen werden. Das Mantelgesetz, das verschiedene Gesetze in sich vereint, war in der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) umstritten. Während gewisse Stimmen den Regelungsbedarf an sich infrage stellten, befürchteten andere, dass die Rechte des kantonalen Personals untergraben würden. Schliesslich fand sich eine Mehrheit von 10 zu 5 Stimmen für die Vorlage. Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab, weil sie keinen Regelungsbedarf sieht.

KJS-Präsident: Tobias Mani (EVP, Horgen), 079 619 56 53

Minderheit: René Isler (SVP, Winterthur), 079 201 53 32

Kurzdebatte zu elektronischem Büro im Steueramt

Keine lange Debatte ist bei der Behandlung der Vorlage 5555 zu erwarten. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt wie der Regierungsrat, ein Postulat des GLPKantonsrates Michael Zeugin aus dem Jahr 2017 als erledigt abzuschreiben, mit dem eine rein elektronische Kommunikation zwischen Steueramt und Steuerzahlenden angeregt wurde. Die WAK folgt der Argumentation der Regierung, wonach die Verwaltung bereits damit befasst sei, eine umfassende digitale Neugestaltung des Steuerverfahrens zu verwirklichen.

WAK-Präsident: Beat Bloch (CSP, Zürich), 079 891 95 05

Bezug von Vorsorge-Kapitalleistungen soll tiefer besteuert werden

Die Kapitalbesteuerung soll der erhöhten Lebenserwartung und dem tieferen Umwandlungsansatz angepasst werden. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat, der geänderten parlamentarischen Initiative von FDP-Kantonsrat Andreas Geistlich betreffend Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge (KR-Nr. 377/2016) zuzustimmen. Sie hat sich mit 9:6 Stimmen für den Vorschlag des Regierungsrates ausgesprochen. Mit der Steuergesetzänderung könnte der Kanton Zürich demnach im interkantonalen Steuervergleich wieder mithalten. Die Kommissionsminderheit lehnt die Gesetzesänderung insbesondere deshalb ab, weil sie mit Steuerausfällen für Kanton und Gemeinden verbunden wäre, die mit Blick auf die noch nicht absehbaren finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform (Steuervorlage 17) als unverantwortlich betrachtet werden.

WAK-Präsident: Beat Bloch (CSP, Zürich), 079 891 95 05

Minderheit: Kaspar Bütikofer (AL, Zürich), 079 796 14 63

Anpassung des Personalgesetzes für kantonale Angestellte

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat mit 9:6 Stimmen, der geänderten parlamentarischen Initiative von Michael Zeugin (GLP, Winterthur) betreffend Modernisierung des Personalgesetzes (KR-Nr. 298/2017) zuzustimmen. In Abänderung des Personal- und Lehrpersonalgesetzes beantragt die STGK die Streichung von Bewährungsfrist und Mitarbeiterbeurteilung. Stattdessen sollen Angestellte bei Fehlverhalten schriftlich gemahnt werden. Zudem soll – soweit zweckdienlich – eine Verbesserungsfrist von längstens drei Monaten angesetzt werden. Allfällige Abfindungen sollen auf höchstens neun Monatslöhne reduziert werden. Aktuell sieht das Personalgesetz vor, dass vor einer Kündigung eine angemessene Bewährungsfrist von längstens sechs Monaten eingeräumt werden muss. Der Vorwurf, der zur Kündigung Anlass gibt, ist durch eine Mitarbeiterbeurteilung zu belegen. Die höchstmögliche Abfindung beträgt 15 Monatslöhne. Die Kommissionsmehrheit erkennt darin einen übertriebenen Kündigungsschutz, der sich für alle Betroffenen und für den Staatshaushalt nachteilig auswirke. Die Kommissionsminderheit will den Schutz des kantonalen Personals entweder gar nicht abbauen oder die Kündigungsbestimmungen im Rahmen der derzeitigen Überprüfung der kantonalen Anstellungsbedingungen (Personalstrategie 2019-2023) systematisch überprüfen.

STGK-Präsident: Stefan Schmid (SVP, Niederglatt), 079 541 53 76

Minderheit: Michèle Dünki-Bättig (SP, Glattfelden), 079 831 60 67

Fonds zur Absicherung der ZKB-Staatsgarantie soll aufgehoben werden

Die Finanzkommission (FIKO) beantragt dem Kantonsrat einstimmig die Aufhebung des Fonds zur Absicherung der Staatsgarantie im Kantonalbankgesetz (5631). Die Gesetzesänderung geht auf eine Motion der FIKO zurück, mit welcher der Regierungsrat beauftragt wurde, dem Kantonsrat entsprechende gesetzliche Grundlagen zu unterbreiten. Durch den künftigen Verzicht auf die Anlage der Gelder ergibt sich eine Senkung der Finanzverbindlichkeiten des Kantons, was wiederum zur Verbesserung der Situation aus Gesamtsicht des Finanzhaushalts, das heisst zur Senkung des Wertschwankungsrisikos einerseits und zur Verbesserung der unmittelbaren Kapitalmarktfähigkeit des Kantons anderseits beiträgt.

FIKO-Präsident: Tobias Langenegger (SP, Zürich), 079 274 09 50

Verzicht auf den ersten Zwischenbericht zum Rechnungsabschluss

Der Regierungsrat soll künftig auf den ersten Zwischenbericht zum Rechnungsabschluss verzichten. Die Finanzkommission (FIKO) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, einer Änderung des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) zuzustimmen (5616). Sie folgt damit dem Antrag des Regierungsrates. Die Erfahrung zeige, dass die Jahresendschätzung des ersten Zwischenberichts ungenau und deshalb nur beschränkt aussagekräftig sei. Stattdessen soll deshalb ein einziger Zwischenbericht erstellt werden, der dafür aussagekräftiger und zeitlich besser terminiert sein wird. So soll er unter anderem die Steuerprognosen enthalten und in möglichst aktueller Form rechtzeitig für die parlamentarischen Beratungen zum Budget des Folgejahrs vorliegen. Die bewilligten Kreditüberschreitungen sollen künftig gesamthaft im Geschäftsbericht ausgewiesen werden.

FIKO-Präsident: Tobias Langenegger (SP, Zürich), 079 274 09 50

Diese Vorschau bietet einen Überblick über die Traktanden, die voraussichtlich behandelt werden. Alle weiteren Verhandlungsgegenstände sind auf der Traktandenliste aufgeführt.

Allgemeine Auskünfte zur Sitzung des Kantonsrats geben: Roman Schmid, Kantonsratspräsident, 079 581 88 00 Ronny Nicolussi, Medienbeauftragter, 043 259 20 12

Parlamentsdienste, Medienstelle, Hirschengraben 40, Postfach, 8090 Zürich

Telefon: 043 259 20 12 – ronny.nicolussi@pd.zh.ch