177. Sitzung

Kantonsrat (KR)
Titolo177. Sitzung
TipoKantonsrat
Data23.5.2022
Ora-
Punti all'ordine del giorno
N.Titolo
5750Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG), Aufgabenübertragung an die SVA
5759Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen
5755«Peer Audits» zur Indikationsqualität
110/2019Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen
5798Nachwahl von Mitgliedern des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten für die Amtsdauer 2019-2025
150/2019Stärkung der Aufsicht über den Notfalldienst
Documenti
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Welche Geschäfte hat der Kantonsrat beraten? Mit wie vielen Stimmen wurde eine parlamentarische Initiative abgelehnt? Und bei welchem Traktandum war ein Stichentscheid der Präsidentin nötig? Das «Bulletin» bietet eine Zusammenfassung aller Beschlüsse des Kantonsrates aus der letzten Sitzung.

Die Beschlüsse des Zürcher Kantonsrates vom 23. Mai 2022

Der Kantonsrat hat mit 154 zu 4 Stimmen einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz in der Schlussabstimmung zugestimmt (5750). Neu soll die Sozialversicherungsanstalt (SVA) die Gesuche um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht prüfen, nicht mehr die Gesundheitsdirektion. Die Vorlage untersteht dem Referendum.

Der Kantonsrat hat ein Postulat von Mitte, SP und GLP zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen ohne Gegenantrag als erledigt abgeschrieben (5759).

Der Kantonsrat hat ein Postulat der Mitte zum Thema «Peer Audits zu Indikationsqualität» ohne Gegenantrag als erledigt abgeschrieben (5755).

Alle Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich sollen ihren Bewohnern künftig Sterbehilfe ermöglichen müssen. Der Kantonsrat ist mit 92 zu 76 Stimmen auf eine Vorlage zu einer parlamentarischen Initiative von SP, GLP und Grünen mit dieser Forderung in erster Lesung eingetreten (KR-Nr. 110/2019). Gegen den Beschluss kann letztlich noch das Referendum ergriffen werden.

Der Kantonsrat hat dem Antrag des Regierungsrats zur Nachwahl von Mitgliedern des Schiedsgerichts für die Amtsdauer 2019–2025 mit 163 zu 0 Stimmen zugestimmt (5798).

Der Kantonsrat hat einer Motion von AL, SVP und Grüne zur Stärkung der Aufsicht über den Notfalldienst mit 92 zu 75 Stimmen zugestimmt (KR-Nr. 150/2019). Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, dazu Vorlage und Antrag auszuarbeiten.

(sda)

##Am Montag im Kantonsrat
Fokusthema: Gesundheit


Der Zürcher Kantonsrat wird sich am Montag nach der Schlussabstimmung zu einer Änderung im Krankenversicherungsgesetz und der Behandlung zweier Postulate, die zur Abschreibung traktandiert sind, mit einer PI zu Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen beschäftigen. Danach steht eine unumstrittene Wahl eines Schiedsgerichts an. In der verbleibenden Sitzungszeit wird der Rat Vorstösse behandeln, welche die Gesundheitsdirektion betreffen.


Schlussabstimmung zu Gesuchen um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) soll künftig die Gesuche um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht prüfen, nicht mehr die Gesundheitsdirektion. Der Kantonsrat hat im vergangenen März einer entsprechenden Änderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz in erster Lesung zugestimmt (5750). In der am Montag stattfindenden zweiten Lesung geht es nur noch um formelle, unumstrittene Präzisierungen der Redaktionskommission (REDKO), bevor der Rat in der Schlussabstimmung definitiv über die Gesetzesänderung entscheidet.

REDKO-Präsidentin: Sonja Rueff-Frenkel (FDP, Zürich), 076 488 28 55


Postulate zu Gesundheitsleistungen und «Peer Audits» sollen abgeschrieben werden
Eigentlich keine lange Debatte müsste am Montag die Abschreibung zweier Postulate auslösen. Ein Postulat als erledigt abzuschreiben bildet den finalen Akt auf der Reise dieser Vorstossart. Der Kantonsrat nimmt damit den mit dem Postulat vom Regierungsrat geforderten Bericht zur Kenntnis. Ist der Rat mit dem Bericht nicht zufrieden, kann er einen Ergänzungsbericht verlangen oder, eine abgeschwächte Form der Kritik, das Postulat mit einer abweichenden Stellungnahme abschreiben. Genau dies fordert eine Minderheit (Die Mitte) in Zusammenhang mit dem Postulat von Altkantonsrat Lorenz Schmid betreffend «Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen». Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat indes mit 13 zu 1 Stimmen, das Postulat als erledigt abzuschreiben (5759). Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie er die Bestrebungen des Bundesrates und des Nationalrates unterstützt, die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung ohne Mehrbelastung für die Kantone einheitlich zu finanzieren. Die Minderheit befürchtet Verzögerungen. Einstimmig zur Abschreibung beantragt die KSSG ein weiteres Postulat von Altkantonsrat Schmid betreffend «‹Peer Audits› zur Indikationsqualität» (5755). Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat beauftragt, Spitäler mit Leistungsaufträgen gemäss Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) bezüglich Indikationsqualität zu auditieren oder durch die entsprechenden Fachgesellschaften auditieren zu lassen. Der Regierungsrat möchte «Peer Audits» nur punktuell einsetzen, weil er befürchtet, dass dieses Instrument bei einer breiten Einführung zu einer Alibiübung verkäme und damit seinen Zweck verfehlen würde.

KSSG-Präsident: Roman Schmid (SVP, Opfikon), 079 581 88 00
Minderheit: Josef Widler (Die Mitte, Zürich), 079 448 79 48


Keine gesetzliche Verpflichtung zur Sterbehilfe in allen Alters- und Pflegeheimen
Sollen alle Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen das Recht haben, Sterbehilfe vor Ort in Anspruch nehmen zu können? Ja, findet SP-Kantonsrat Hanspeter Göldi, der eine parlamentarische Initiative (PI) mit dieser Forderung eingereicht hat. In der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) war das Geschäft stark umstritten. Sie beantragt mit 8 zu 7 Stimmen, die parlamentarische Initiative abzulehnen (KR-Nr. 110/2019). Die Entscheidung, ob in einem Alters- oder Pflegeheim Sterbehilfe zugelassen wird oder nicht, soll in der Autonomie der Heime und Gemeinden belassen werden. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt, dass Alters- und Pflegeheime die Frage der Sterbehilfe in ihrem Leitbild regeln sollen. Damit soll vor dem Heimeintritt klar sein, ob ein begleiteter Suizid in der Institution möglich ist. Die KSSG folgt damit den Argumenten der Branchenverbände senesuisse und CURAVIVA Zürich, die sich in der Kommission nicht zuletzt aus religiösen Gründen klar gegen eine gesetzliche Verpflichtung der Betriebe geäussert haben, Sterbehilfe zuzulassen. Eine Minderheit der Kommission aus SP, Grünen und GLP unterstützt die PI. Sie möchte, dass vulnerable Personen zur Erfüllung ihres letzten Wunsches in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, statt einen belastenden Transport in ein Hotel oder eine Privatwohnung in Kauf nehmen zu müssen.

KSSG-Präsident: Roman Schmid (SVP, Opfikon), 079 581 88 00
Minderheit: Thomas Marthaler (SP, Zürich), 079 863 48 54


Vorstösse zu Notfalldienst, Ombudsstelle und Trinkwasserqualität
In der verbleibenden Sitzungszeit wird sich der Kantonsrat am Montagvormittag mit einem Teil der Vorstösse befassen, die zu Gesundheitsthemen traktandiert sind. Mit einer Motion fordert AL-Kantonsrätin Nicole Wyss, unterstützt von SVP und Grünen, gesetzliche Grundlagen, damit die Aufsicht über den Notfalldienst gestärkt werden kann (KR-Nr. 150/2019). Janine Vannaz, Kantonsrätin der Mitte, will mit Unterstützung von SP und GLP den Regierungsrat beauftragen, eine Gesetzesgrundlage auszuarbeiten, die eine zentrale, unabhängige Ombudsstelle für ambulante und stationäre Patientinnen und Patienten sowie für Mitarbeitende des Gesundheitswesens als Leistungsauftrag an eine oder mehrere Organisationen vorsieht (KR-Nr. 269/2020). Der Regierungsrat beantragt, beide Motionen abzulehnen. Wilma Willi, Kantonsrätin der Grünen, hat, unterstützt von der GLP, dem Regierungsrat mit einer Interpellation verschiedene Fragen zu Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit der Trinkwasserqualität im Zürcher Weinland gestellt (KR-Nr. 357/2020). Der Regierungsrat hat die Fragen im November 2020 beantwortet. Mit der Diskussion im Rat ist das Geschäft erledigt.

Nicole Wyss (AL, Zürich), 079 390 21 46
Janine Vannaz (Die Mitte, Aesch), 079 665 91 71
Wilma Willi (Grüne, Stadel), 078 875 70 22


Personelles:
Nach der Debatte zur Sterbehilfe und vor der Behandlung der Vorstösse zu Gesundheitsthemen steht die Nachwahl von Mitgliedern des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten an (5798). Die Justizkommission (JUKO) beantragt dem Kantonsrat die Nachwahl der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Personen. Die formelle Prüfung der Kandidierenden durch die JUKO ergab keine Einwände gegen die neuen Mitglieder. Entsprechend unumstritten dürfte dieses Geschäft im Rat sein. Die Nachwahl bei der Untergruppe der nichtärztlichen Dienstleistungen wurde aufgrund von Altersrücktritten notwendig. Das Schiedsgericht beurteilt Streitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Versicherern im Bereich Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung und ist dem Sozialversicherungsgericht angegliedert.

JUKO-Präsident: Jean-Philippe Pinto (Die Mitte, Volketswil), 076 385 58 22


Diese Vorschau bietet einen Überblick über die Traktanden, die voraussichtlich behandelt werden. Alle weiteren Verhandlungsgegenstände sind auf der Traktandenliste aufgeführt.


Allgemeine Auskünfte zur Sitzung des Kantonsrats geben:
Esther Guyer, Kantonsratspräsidentin, 079 699 13 45
Ronny Nicolussi, Medienbeauftragter, 043 259 20 12