Interfraktionelle Konferenz (IFK)

Die Interfraktionelle Konferenz ist ein Organ des Kantonsrates und zuständig für die Vorbereitung der Wahlen, die der Kantonsrat vorzunehmen hat. In der IFK sind die Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten sowie ein zusätzliches Mitglied pro Fraktion vertreten. Die Wahlen in die Gerichte bereitet die IFK in Zusammenarbeit mit der Justizkommission vor.

Rechtsgrundlage IFK in § 31 Kantonsratsgesetz
Rechtsgrundlage Richterwahlen in § 41 Kantonsratsreglement

Membri Sedute
Dati: opendata.swiss