Gesetzliche Festlegung der Obergrenze bei der Aufnahmequote von Asylsuchenden

Tipo di affareParlamentarische Initiative
KR Nr.330/2024
In attesa pressoKantonsrat
Inizio
DirezioneSicherheitsdirektion (DS)
CommissioneKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Partecipazione
Stefan Schmid
PartitoSVP
Comune politicoNiederglatt
RuoloErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Yiea Wey Te
PartitoFDP
Comune politicoUnterengstringen
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Linda Camenisch
PartitoFDP
Comune politicoWallisellen
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Svolgimento
Eingereicht
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Vorläufig unterstützt
Stato

Vorläufig unterstützt (69 Stimmen)

Der Kantonsrat hat mit 69 Stimmen eine parlamentarische Initiative vorläufig unterstützt, mit der verlangt wird, dass für Gemeinden eine verbindliche Aufnahmequote von Asylsuchenden pro Einwohner gelten soll, die die Obergrenze von 1 Prozent nicht überschreitet. Damit wird die Initiative einer Kommission zur Beratung zugewiesen.

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Antrag Kommission
Stato

Antrag KSSG

Kurzmitteilung der KSSG

Keine fixe Aufnahmequote von Asylsuchenden für die Gemeinden

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 7 Stimmen, die parlamentarische Initiative (PI) von SVP-Kantonsrat Stefan Schmid betreffend «Gesetzliche Festlegung der Obergrenze bei der Aufnahmequote von Asylsuchenden» abzulehnen. Für die Mehrheit der Kommission ist es nicht zielführend, Asylsuchende in kantonalen Zentren statt lokal in den Gemeinden aufzufangen, zumal auch kantonale Zentren irgendwo erstellt werden müssten. Das Problem liege auf Stufe Bund. Eine Minderheit aus SVP und FDP will von einer starren Aufnahmequote für die Gemeinden absehen, möchte aber dennoch nach einer Lösung suchen, die den Gemeinden nach einer Quotenerhöhung eine längere Vorbereitungszeit gewährt. Sie beantragt deshalb Rückweisung der PI an die KSSG zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs.

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