Antrag JUKO
Kurzmitteilung der JUKO
Zahl der Ersatzrichterstellen soll nicht befristet erhöht werden
Die Justizkommission (JUKO) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, nicht auf den Antrag des Sozialversicherungsgerichts über die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder einzutreten. Aus Sicht der Justizkommission ergibt sich aufgrund der aktuellen Pendenzenlast keine Notwendigkeit, die Zahl der Ersatzrichterstellen erneut befristet zu erhöhen. Zudem erachtet die Kommission den Einsatz von Ersatzmitgliedern mit einem Fixpensum nur ausnahmsweise und zeitlich begrenzt als angebracht.
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