Bedarfsgerechte individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Tipo di affareDringliches Postulat
KR Nr.422/2023
In attesa pressoKommission
Inizio
DirezioneGesundheitsdirektion (GD)
CommissioneGeschäftsprüfungskommission(GPK)
Partecipazione
Martin Huber
PartitoFDP
Comune politicoNeftenbach
RuoloErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Brigitte Röösli
PartitoSP
Comune politicoIllnau-Effretikon
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Selma L"Orange Seigo
PartitoGrüne
Comune politicoZürich
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Gabriel Mäder
PartitoGLP
Comune politicoAdliswil
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Josef Widler
PartitoDie Mitte
Comune politicoZürich
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Michael Bänninger
PartitoEVP
Comune politicoWinterthur
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Nicole Wyss
PartitoAL
Comune politicoZürich
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Svolgimento
Eingereicht
Termine
Data della seduta
Documenti
Entgegennahme
Stato

Antrag RR auf Entgegennahme

Termine
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Überweisung an Regierungsrat
Stato

Überweisung an RR

Der Kantonsrat hat das dringliche Postulat betreffend Bedarfsgerechte individuelle Prämienverbilligung (IPV) von FDP-Kantonsrat Martin Huber diskussionslos dem Regierungsrat zu Bericht und Antrag innert zweier Jahre überwiesen.

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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Stato

Antrag GPK

Kurzmitteilung der GPK

Keine Fristerstreckung für dringliches Postulat zur Prämienverbilligung

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einem von FDP-Kantonsrat Martin Huber eingereichten dringlichen Postulat nicht zu genehmigen. Mit dem dringlichen Postulat wird vom Regierungsrat ein Bericht über die Erfahrungen mit dem neuen System der individuellen Prämienverbilligung verlangt, das im Jahr 2021 eingeführt wurde. Der Regierungsrat begründet seinen Antrag auf Fristerstreckung damit, dass für den Bericht aussagekräftigere Daten zur Verfügung stehen, wenn auch Daten aus dem Jahr 2024 in den Bericht einbezogen werden können. Dies sei innerhalb der gesetzten Frist bis Ende Januar 2025 nicht möglich. Die GPK hat zwar Verständnis für das Anliegen des Regierungsrates im vorliegenden Fall. Aus ihrer Sicht widerspricht eine Fristerstreckung aber aus grundsätzlichen Überlegungen dem Instrument der Dringlicherklärung und wurde vom Gesetzgeber bewusst nicht vorgesehen; dies im Gegensatz zum nicht dringlich überwiesenen Postulat, zu dem die Möglichkeit einer Fristerstreckung in § 54 Abs. 2 des Kantonsratsgesetzes explizit festgehalten ist.

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Zustimmung
Stato

Zustimmung mit 166 JA, 0 NEIN, 0 ENTH. (Fristerstreckung abgelehnt)

Der Kantonsrat hat den Antrag zur Fristerstreckung für die Berichterstattung und Antragstellung zum dringlichen Postulat der FDP betreffend Bedarfsgerechte individuelle Prämienverbilligung (IPV) mit 166 zu 0 Stimmen abgelehnt.

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Antrag Regierungsrat
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