Gesetz über elektronische Basisdienste (GEB)

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5985
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneStaatskanzlei (SK)
CommissioneKommission für Staat und Gemeinden(STGK)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Stato

Antrag STGK

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Antrag Kommission
Stato

Antrag STGK

Kurzmitteilung der STGK

Kein eigenes Gesetz für elektronische Basisdienste

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 6 Stimmen, auf die Gesetzesvorlage über elektronische Basisdienste nicht einzutreten. Die Kommission unterstützt zwar ein rasches Vorwärtskommen der digitalen Verwaltung, ist aber der Meinung, dass es für die Regelung von Authentifizierungen, technischer Standards für Interoperabilität zwischen Gemeinden und Kanton sowie des digitalen Arbeitsplatzes kein neues Gesetz braucht. Der Kanton soll den eingeschlagenen Weg über Spezialgesetzgebungen weiterverfolgen. Die Kommissionsminderheit (SP, Grüne, Die Mitte) beantragt Eintreten und Rückweisung an die STGK. Sie sieht Vorteile für die Rechtssicherheit und erachtet es als zielführend sowie anwendungsfreundlich, die gesetzlichen Grundlagen für elektronische Basisdienste kompakt in einem Querschnittsgesetz zu verankern.

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Zustimmung
Stato

Zustimmung mit 96 JA, 79 NEIN, 0 ENTH. (Nichteintreten)

Der Kantonsrat ist in erster Lesung mit 96 zu 79 Stimmen nicht auf die Gesetzesvorlage über elektronische Basisdienste eingetreten. Das Geschäft ist damit erledigt. Mit der Vorlage hätten die gesetzlichen Grundlagen für elektronische Basisdienste kompakt in einem Querschnittsgesetz verankert werden sollen.

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Datiopendata.swiss,Kantonsrat Zürich