| Stato | Antrag STGK
Kurzmitteilung der STGK
Kein eigenes Gesetz für elektronische Basisdienste
Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 6 Stimmen, auf die Gesetzesvorlage über elektronische Basisdienste nicht einzutreten. Die Kommission unterstützt zwar ein rasches Vorwärtskommen der digitalen Verwaltung, ist aber der Meinung, dass es für die Regelung von Authentifizierungen, technischer Standards für Interoperabilität zwischen Gemeinden und Kanton sowie des digitalen Arbeitsplatzes kein neues Gesetz braucht. Der Kanton soll den eingeschlagenen Weg über Spezialgesetzgebungen weiterverfolgen. Die Kommissionsminderheit (SP, Grüne, Die Mitte) beantragt Eintreten und Rückweisung an die STGK. Sie sieht Vorteile für die Rechtssicherheit und erachtet es als zielführend sowie anwendungsfreundlich, die gesetzlichen Grundlagen für elektronische Basisdienste kompakt in einem Querschnittsgesetz zu verankern.
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