Änderung der Immobilienverordnung

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5872
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneBaudirektion (BD)
CommissioneKommission für Planung und Bau(KPB)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
Termine
Data della seduta
Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag KPB (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KPB

Änderung der Immobilienverordnung soll genehmigt werden

Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Änderung der Immobilienverordnung (ImV) zu genehmigen. Gemäss §§ 12 und 13 ImV ist in sachlicher Hinsicht grundsätzlich das Immobilienamt (IMA) für räumliche bzw. bauliche Massnahmen bei den kantonalen Immobilien zuständig. In bestimmten Fällen können die Betreiberdirektionen werterhaltende oder wertvermehrende räumliche Massnahmen mit Kosten bis 150"000 Franken eigenverantwortlich beauftragen und umsetzen. Mit der vorliegenden Änderung der ImV soll gemäss Vorschlag des Regierungsrates der Schwellenwert auf 300"000 Franken erhöht werden. Diese Änderung soll zur Verfahrensbeschleunigung bei Kleinprojekten beitragen. Für die Behandlung des Geschäfts im Kantonsrat hat die Kommission schriftliches Verfahren beantragt.

Termine
Data della seduta
Zustimmung
Stato

Zustimmung

Der Kantonsrat hat eine Änderung der Immobilienverordnung (ImV) ohne Gegenantrag genehmigt. Grundsätzlich ist das Immobilienamt (IMA) für räumliche bzw. bauliche Massnahmen bei den kantonalen Immobilien zuständig. Mit der Änderung der ImV können Betreiberdirektionen in bestimmten Fällen werterhaltende oder wertvermehrende räumliche Massnahmen mit Kosten bis 300"000 Franken statt wie bisher maximal 150"000 Franken eigenverantwortlich beauftragen und umsetzen.

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