Antrag KPB (gleichlautend)
Kurzmitteilung der KPB
Änderung der Immobilienverordnung soll genehmigt werden
Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Änderung der Immobilienverordnung (ImV) zu genehmigen. Gemäss §§ 12 und 13 ImV ist in sachlicher Hinsicht grundsätzlich das Immobilienamt (IMA) für räumliche bzw. bauliche Massnahmen bei den kantonalen Immobilien zuständig. In bestimmten Fällen können die Betreiberdirektionen werterhaltende oder wertvermehrende räumliche Massnahmen mit Kosten bis 150"000 Franken eigenverantwortlich beauftragen und umsetzen. Mit der vorliegenden Änderung der ImV soll gemäss Vorschlag des Regierungsrates der Schwellenwert auf 300"000 Franken erhöht werden. Diese Änderung soll zur Verfahrensbeschleunigung bei Kleinprojekten beitragen. Für die Behandlung des Geschäfts im Kantonsrat hat die Kommission schriftliches Verfahren beantragt.
|