Altersbeschränkung, Laienrichtertum und Wohnsitzpflicht von Richterinnen und Richtern der oberen kantonalen Gerichte

Tipo di affareParlamentarische Initiative
KR Nr.421/2020
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissioneKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Partecipazione
Interfraktionelle Konferenz (IFK)
Svolgimento
Eingereicht
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Vorläufig unterstützt
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Vorläufig unterstützt mit 146 Stimmen

Die Regeln zur Altersbeschränkung und der Wohnsitzpflicht der Richterinnen und Richter der oberen kantonalen Gerichte sollen überarbeitet werden. Auch ein Verbot des Laienrichtertums an diesen Gerichten soll geprüft werden. Der Kantonsrat hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative der interfraktionellen Konferenz mit 146 Stimmen die vorläufige Unterstützung ausgesprochen. Die Geschäftsleitung wird die Initiative nun einer Kommission zu Bericht und Antrag zuweisen.

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Antrag Kommission
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Antrag KJS

Kurzmitteilung der KJS

Richterinnen und Richter sollen nur noch bis 68 im Amt bleiben dürfen

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, dass Richterinnen und Richter künftig im Monat, in dem sie das 68. Altersjahr vollenden, aus dem Amt ausscheiden sollen. Die bisherige Praxis des Kantonsrates, Mitglieder der obersten Gerichte ab einem gewissen Alter nicht mehr zur Wahl vorzuschlagen, wurde vom Bundesgericht aufgrund einer fehlenden Grundlage in der Verfassung gerügt. Neben der Altersbeschränkung beantragt die Mehrheit der Kommission eine Abschaffung des Laienrichtertums auf Ebene der obersten kantonalen Gerichte, wie dies für die Bezirksgerichte bereits gilt. Eine Minderheit (AL, parteilos) will am Laienrichtertum festhalten. Weiter fordert die Kommissionsmehrheit für Handelsrichterinnen und -richter eine Ausnahmeregelung betreffend die Wohnsitzpflicht im Kanton Zürich. Bei Spezialgebieten mit wenigen Fachkräften soll die Wohnsitzpflicht auf die ganze Schweiz ausgeweitet werden können. Eine Minderheit (FDP, Grüne, SVP) lehnt dies ab.

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1. Lesung
Stato

Abschluss 1. Lesung

Richterinnen und Richter sollen künftig im Monat, in dem sie das 68. Altersjahr vollenden, aus ihrem Amt ausscheiden. Der Kantonsrat hat sich in erster Lesung für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen. Die bisherige Praxis des Kantonsrates, Mitglieder der obersten Gerichte ab einem gewissen Alter nicht mehr zur Wahl vorzuschlagen, war vom Bundesgericht aufgrund einer fehlenden Grundlage in der Verfassung gerügt worden. Neben der Altersbeschränkung sprach sich der Rat auch für eine Abschaffung des Laienrichtertums auf Ebene der obersten kantonalen Gerichte aus. Eine Ausnahmeregelung betreffend die Wohnsitzpflicht im Kanton für Handelsrichterinnen und -richter wurde abgelehnt. Die zweite Lesung findet voraussichtlich in ein paar Wochen statt.

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Antrag Kommission
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Antrag REDKO

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Zustimmung
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Zustimmung mit 168 JA, 0 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat die neuen Regeln zur Altersbeschränkung und zur Wohnsitzpflicht für Richterinnen und Richter sowie zum Laienrichtertum in der zweiten Lesung oppositionslos verabschiedet. Er stimmte den entsprechenden Verfassungs- und Gesetzesänderungen mit 168 zu 0 Stimmen zu.

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Datiopendata.swiss