Verbesserte Corporate Governance bei der Gewinnausschüttung der ZKB

Tipo di affareParlamentarische Initiative
KR Nr.96/2022
In attesa pressoKantonsrat
Inizio
DirezioneFinanzdirektion (FD)
CommissioneAufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen(AWU)
Partecipazione
Michael Zeugin
PartitoGLP
Comune politicoWinterthur
RuoloErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Tobias Weidmann
PartitoSVP
Comune politicoHettlingen
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Tobias Langenegger
PartitoSP
Comune politicoZürich
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Svolgimento
Eingereicht
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Vorläufig unterstützt
Stato

Vorläufig unterstützt (107 Stimmen)

Der Kantonsrat will den Bankrat der ZKB ein Stück weit entmachten: Nicht mehr der Bankrat soll über die Gewinnausschüttung entscheiden, sondern das Parlament. Der Kantonsrat hat eine entsprechende parlamentarische Initiative von GLP, SVP und SP mit 107 Stimmen unterstützt.

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Antrag Kommission
Stato

Antrag AWU

Kurzmitteilung der Kommission

Ablehnung der PI zur Gewinnausschüttung bei der ZKB

Die Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 1 Stimmen, die parlamentarische Initiative «Verbesserte Corporate Governance bei der Gewinnausschüttung der ZKB» von GLP-Altkantonsrat Michael Zeugin abzulehnen. Mit der PI wird bezweckt, eine aus ihrer Sicht verbesserte Corporate Governance bei der Gewinnausschüttung der ZKB zu erreichen, indem künftig der Kantonsrat als Vertreter der Eigentümerschaft über die Dividendenausschüttung mitentscheiden soll. Nachdem sich die angehörten Kreise grossmehrheitlich ablehnend geäussert hatten, kam die Kommission zum Schluss, dass die PI mehr Unsicherheiten als Mehrwert nach sich ziehen würde. Die Kommissionsminderheit (GLP) ist der Ansicht, dass nur die Trennung der beiden Anträge es ermöglicht, unabhängig von der Genehmigung der Jahresrechnung zu differenzieren, ob man mit der Gewinnverwendung einverstanden ist. Sie beantragt daher, der PI zuzustimmen und diese zur Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs an die AWU zurückzuweisen.

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