Kantonale Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen»

Tipo di affareVorlage
KR Nr.6009
In attesa pressoKantonsrat
Inizio
DirezioneGesundheitsdirektion (GD)
CommissioneKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
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Antrag KSSG

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Medienmitteilung
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Medienmitteilung der KSSG

Volksinitiative zur Selbstbestimmung am Lebensende soll abgelehnt werden

Die KSSG beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 5 Stimmen, die kantonale Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende in Alters- und Pflegeheimen» abzulehnen (6009). Private Institutionen sollen nicht gegen ihre Überzeugung assistierte Suizidhilfe zulassen müssen.

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1. Lesung
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  1. Lesung Teil B

Der Kantonsrat hat in erster Lesung über die kantonale Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende in Alters- und Pflegeheimen» diskutiert. Von den drei in der vorberatenden Kommission vorgeschlagenen Gegenvorschlägen, hat sich am Ende der Gegenvorschlag von SP, GLP, Grünen, Mitte und AL durchgesetzt, mit dem gefordert wird, dass der assistierte Suizid auch in Spitälern möglich sein soll. Nachdem der Rat den Gegenvorschlag materiell durchberaten hat, geht dieser nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung. An dieser wird der Rat dann auch über die Volksinitiative befinden und schliesslich festhalten, ob er dem Stimmvolk, das definitiv über das Volksbegehren entscheiden wird, die Initiative und/oder den Gegenvorschlag zur Annahme oder Ablehnung beantragen wird. Im Kanton Zürich können seit Juli 2023 alle Bewohnerinnen und Bewohner eines staatlichen Alters- oder Pflegeheims Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Die Initianten der kantonalen Volksinitiative wollen diese Regelung auf private Alters- und Pflegeheime, Spitäler und Psychiatrien ausweiten.

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Datiopendata.swiss,Kantonsrat Zürich