Pflegegesetz, Änderung, Anpassungen Pflegeheimbettenplanung

Tipo di affareVorlage
KR Nr.6055
In attesa pressoKommission
Inizio
DirezioneGesundheitsdirektion (GD)
CommissioneKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Stato

Antrag KSSG

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Medienmitteilung
Stato

Medienmitteilung der KSSG

Pflegeheimbetten sollen nach Bedarf geplant werden

Die KSSG beantragt dem Kantonsrat einstimmig, den Vorschlag des Regierungsrates zur Änderung des Pflegegesetzes betreffend die Pflegeheimbettenplanung anzunehmen (6055). Die Planung der Pflegeheimbetten soll künftig auf Prognosen des tatsächlichen Bedarfs beruhen.

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1. Lesung
Stato

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine Änderung des Pflegegesetzes betreffend die Pflegeheimbettenplanung beraten und ist dabei dem Vorschlag der vorberatenden Kommission gefolgt. Die Planung der Pflegeheimbetten im Kanton Zürich soll künftig auf Prognosen des tatsächlichen Bedarfs beruhen. Der Kanton soll regelmässig prüfen, wie viele Pflegeheimplätze in den einzelnen Regionen benötigt werden. Pflegeheime sollen zudem nur dann einen kantonalen Leistungsauftrag erhalten, wenn in ihrer Region Bedarf besteht und sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.

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Datiopendata.swiss,Kantonsrat Zürich