Steuergesetz, Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten

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KR Nr.5851
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DirezioneFinanzdirektion (FD)
CommissioneKommission für Wirtschaft und Abgaben(WAK)
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Regierungsrat des Kantons Zürich
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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
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Antrag WAK

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Medienmitteilung
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Medienmitteilung der WAK

Steuerabzug für Kinderdrittbetreuung soll auf 25"000 Franken erhöht werden

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat mit 12 zu 2 Stimmen, einer Änderung des Steuergesetzes zuzustimmen (5851). Eine Minderheit lehnt die Erhöhung des Abzugs für die familienergänzende Betreuung ab.

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1. Lesung
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Abschluss 1. Lesung

Eltern im Kanton Zürich sollen in der Steuererklärung künftig deutlich höhere Abzüge für die Kosten von Kindertagesstätten geltend machen können. Statt wie bisher maximal 10"000 Franken pro Kind sollen es künftig 25"000 Franken sein. Der Kantonsrat hat eine Änderung des Steuergesetzes in erster Lesung beraten. Ein Rückweisungsantrag wurde abgelehnt. Die Vorlage geht nun an die Redaktionskommission. Der Kantonsrat wird an einer der kommenden Sitzungen nach der Redaktionslesung die Schlussabstimmung durchführen.

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Antrag Kommission
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Antrag REDKO

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Zustimmung
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Zustimmung mit 143 JA, 16 NEIN, 1 ENTH.

Eltern im Kanton Zürich können künftig einen deutlich höheren Betrag für die Kinderbetreuung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der Maximalbetrag steigt von 10"000 Franken pro Kind und Jahr auf 25"000 Franken. Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung einer entsprechenden Änderung des Steuergesetzes mit 143 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

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