Kantonale Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Wohnungsinitiative»)

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KR Nr.5994
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DirezioneVolkswirtschaftsdirektion (VD)
CommissioneKommission für Wirtschaft und Abgaben(WAK)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
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Antrag WAK

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Medienmitteilung
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Medienmitteilung der WAK

WAK will bessere Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt mit 10 zu 5 Stimmen, die Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Wohnungsinitiative») abzulehnen (5994). Ihr soll ein Gegenvorschlag entgegenstellt werden, mit dem günstige Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zum Verfassungsauftrag erhoben werden. Eine Minderheit will der Volksinitiative zustimmen und lehnt den Gegenvorschlag ab.

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1. Lesung
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Eintreten Gegenvorschlag, Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung über die Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Wohnungsinitiative») diskutiert. Einen Minderheitsantrag, mit dem gefordert wurde, auf den Gegenvorschlag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) nicht einzutreten, wurde mit 113 zu 59 Stimmen abgelehnt. Der Rat beriet in der Folge den Gegenvorschlag materiell durch. Dieser geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung. An dieser wird nach der Schlussabstimmung über den Gegenvorschlag auch über die Volksinitiative abgestimmt. Mit der Volksinitiative sollen Kanton und Gemeinden den Verfassungsauftrag erhalten, für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnungsangebot zu sorgen und ökologische Bauweisen zu fördern.

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Antrag Kommission
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Antrag REDKO

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Zustimmung
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Zustimmung Gegenvorschlag mit 114 JA, 59 NEIN, 0 ENTH.

Zustimmung (Ablehnung VI) mit 114 JA, 59 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat die Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Wohnungsinitiative») mit 114 zu 59 Stimmen abgelehnt. Den Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission empfiehlt der Rat indes mit 114 zu 59 Stimmen zur Annahme. Abschliessend entscheiden wird das Stimmvolk. Mit der Volksinitiative sollen Kanton und Gemeinden den Verfassungsauftrag erhalten, für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnungsangebot zu sorgen und ökologische Bauweisen zu fördern. Mit dem Gegenvorschlag sollen günstige Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zum Verfassungsauftrag erhoben werden.

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Datiopendata.swiss,Kantonsrat Zürich