Änderungen im Bildungsgesetz, keine Wartefrist bei Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer

Tipo di affareParlamentarische Initiative
KR Nr.358/2020
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneBildungsdirektion (BI)
CommissioneKommission für Bildung und Kultur(KBIK)
Partecipazione
Jasmin Pokerschnig
PartitoGrüne
Comune politicoZürich
RuoloErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Hanspeter Hugentobler
PartitoEVP
Comune politicoPfäffikon
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Christa Stünzi
PartitoGLP
Comune politicoHorgen
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Svolgimento
Eingereicht
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Vorläufig unterstützt
Stato

Vorläufig unterstützt mit 91 Stimmen

Der Kantonsrat hat eine parlamentarischen Initiative (PI) von Grünen, EVP und GLP mit 91 Stimmen vorläufig unterstützt. Mit der PI wird gefordert, dass es keine Wartefrist bei Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländern geben soll.

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Antrag Kommission
Stato

Antrag KBIK

Kurzmitteilung der KBIK

Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer

Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 6 Stimmen, der geänderten parlamentarischen Initiative von Grünen-Kantonsrätin Jasmin Pokerschnig zuzustimmen. Diese verlangt mit einer Änderung des Bildungsgesetzes, dass neben den dem Kanton zugewiesenen anerkannten Flüchtlingen und staatenlosen Personen auch vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer Stipendien beantragen können, ohne die bisherige Wartefrist von fünf Jahren abwarten zu müssen. Damit können die integrativen Fördermassnahmen bei dieser Personengruppe ohne künstlichen zeitlichen Unterbruch zu einer Berufslehre oder zu einem Studium führen, was das Ziel der Integrationsagenda von Bund und Kantonen ist. Obwohl nur vorläufig aufgenommen, können Angehörige dieser Personengruppe aus vielfältigen Gründen oft nicht zurückgeschickt werden. Sie sollten deshalb möglichst rasch beruflich und sozial integriert werden. Eine Minderheit (SVP, FDP) lehnt die PI ab. Das Stipendienkonkordat der Kantone, dem der Kanton Zürich angehört, sehe die erwähnte Wartefrist vor. Der Kanton Zürich solle zudem keine Ausnahmeregelungen für einen bundesrechtlich geregelten Status für Flüchtlinge formulieren.

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1. Lesung
Stato

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat ist mit 93 zu 77 Stimmen auf eine von der KBIK geänderten parlamentarischen Initiative von Grünen-Kantonsrätin Jasmin Pokerschnig eingetreten, mit der eine Änderung des Bildungsgesetzes gefordert wird, damit neben den dem Kanton zugewiesenen anerkannten Flüchtlingen und staatenlosen Personen auch vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer Stipendien beantragen können, ohne die bisherige Wartefrist von fünf Jahren abwarten zu müssen. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission, bevor der Kantonsrat in ein paar Wochen nach der zweiten Lesung in der Schlussabstimmung definitiv über die Vorlage entscheiden wird.

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Antrag Kommission
Stato

Antrag REDKO

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Zustimmung
Stato

Zustimmung mit 95 JA, 76 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat einer Änderung im Bildungsgesetz in der Schlussabstimmung mit 95 zu 76 Stimmen zugestimmt, dank der auch vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer Stipendien beantragen können, ohne eine Wartefrist von fünf Jahren abwarten zu müssen. Definitiv über die von Grünen-Kantonsrätin Jasmin Pokerschnig mit einer parlamentarischen Initiative angestossenen Gesetzesänderung befinden wird aber voraussichtlich das Stimmvolk. Die SVP hat in der Debatte bereits angekündigt, dass sie das Referendum ergreifen wird.

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