Natur- und Heimatschutzfondsverordnung und Aufhebung der Verordnung über Staatsbeiträge für den Natur- und Heimatschutz und für kommunale Erholungsgebiete

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5869
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneBaudirektion (BD)
CommissioneKommission für Planung und Bau(KPB)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
Termine
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Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag KPB (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KPB

Änderung der Natur- und Heimatschutzfondsverordnung soll genehmigt werden

Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine Änderung der Natur- und Heimatschutzfondsverordnung (NHFV) sowie die Aufhebung der Verordnung über Staatsbeiträge für den Natur- und Heimatschutz und für kommunale Erholungsgebiete zu genehmigen. Mit der NHFV soll neu auch die Gewährung von Staatsbeiträgen aus dem Natur- und Heimatschutzfonds geregelt werden. Die Anpassungen auf Verordnungsstufe werden nötig aufgrund von verschiedenen Beschlüssen des Kantonsrates. So wurde beispielsweise im Rahmen der Änderung des Natur- und Heimatschutzfondsgesetzes neben der Erhöhung der Fondseinlage ein neuer Fondszweck «Renaturierung» geschaffen und der Fondszweck «Erholung» aufgehoben. Und als Folge des neuen Lotteriefondsgesetzes wurde eine neue Denkmalpflegefondsverordnung erlassen. Sämtliche Denkmalpflege-Subventionen werden nun aus dem Denkmalpflegefonds geleistet.

Termine
Data della seduta
Zustimmung
Stato

Zustimmung

Der Kantonsrat hat eine Änderung der Natur- und Heimatschutzfondsverordnung (NHFV) sowie die Aufhebung der Verordnung über Staatsbeiträge für den Natur- und Heimatschutz und für kommunale Erholungsgebiete diskussionslos und ohne Gegenantrag genehmigt.

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