Einführung eines Notstandsgesetzes

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5839
In attesa pressoKommission
Inizio
DirezioneDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissioneGeschäftsleitung(GLKR)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
Termine
Data della seduta
Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag GPK

Kurzmitteilung der GPK:

Fristerstreckung für Bericht zum Notstandsgesetz soll genehmigt werden

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einem von SVP-Altkantonsrat Benjamin Fischer eingereichten Postulat betreffend Einführung eines Notstandsgesetzes zu genehmigen. Anders als bei Fristerstreckungen üblich beantragt die GPK jedoch, das Geschäft nicht im schriftlichen Verfahren sondern als freie Debatte zu behandeln. Mit dem Postulat ist der Regierungsrat beauftragt worden, die staatsrechtlichen Grundlagen, die für die Bewältigung der Coronapandemie einschlägig waren, zu überprüfen. Da es sich, wie der Regierungsrat schreibt, um sehr grundlegende Fragen handelt, die mit aufwendigen rechtlichen Abklärungen verbunden sind, und weil daneben andere, dringliche Aufgaben erledigt werden mussten, konnten die Arbeiten am Postulatsbericht noch nicht fertiggestellt werden. Die Frist für Bericht und Antrag soll demnach um ein Jahr bis zum 7. September 2023 erstreckt werden.

Termine
Data della seduta
Documenti
Zustimmung
Stato

Zustimmung 137 Ja, 30 Nein, 0 Enth. (Fristerstreckung bis 7.9.2023)

Der Kantonsrat hat die vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung für die Beantwortung eines SVP-Postulates bezüglich Notstandsgesetz mit 137 zu 30 Stimmen genehmigt. Die Frist für Bericht und Antrag läuft nun bis September 2023. Der Vorstoss wurde zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 eingereicht.

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Antrag Regierungsrat
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