Fristenstillstand auch im Rekursverfahren

Tipo di affareParlamentarische Initiative
KR Nr.101/2017
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissioneKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Partecipazione
Tobias Mani
PartitoEVP
Comune politicoWädenswil
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Davide Loss
PartitoSP
Comune politicoThalwil
RuoloErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Hans-Peter Amrein
Partitoparteilos
Comune politicoKüsnacht
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Svolgimento
Vorläufig unterstützt
Stato

Vorläufig unterstützt mit 157 Stimmen

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Eingereicht
Stato

Einreichung

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Antrag Kommission
Stato

Antrag KJS

Kurzmeldung der KJS

Kein Fristenstillstand auch im Rekursverfahren

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 12:2 Stimmen, die parlamentarische Initiative «Fristenstillstand auch im Rekursverfahren» von SP-Kantonsrat Davide Loss auch in der von der Kommission geänderten Form abzulehnen. Das Verwaltungsrechts¬pflegegesetz (VRG) kennt für Beschwerde¬verfahren einen Fristenstillstand während der Ferienzeit (Ostern, Sommer, Weihnachten), nicht aber für Rekursverfahren. Mit der parlamentarischen Initiative wird eine Vereinheitlichung der Fristenregelung und damit ein Systemwechsel beim Rekursverfahren verlangt. Weil nicht klar ist, welchen Nutzen ein solcher Systemwechsel bringt, dieser aber in verschiedensten Bereichen Rechtsunsicherheit schafft und daher nicht bürgerfreundlich ist, erkennt die Kommissionsmehrheit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und lehnt die parlamentarische Initiative ab. Sie teilt damit die Haltung des Regierungsrates. Die SP-Kommissionsminderheit hält mit Verweis auf Kantone, die eine funktionierende einheitliche Fristenreglung kennen, an der geänderten parlamentarischen Initiative fest.

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Zustimmung
Stato

Zustimmung (Ablehnung PI) mit 108 JA, 25 NEIN, 2 ENTH.

Der Kantonsrat hat eine parlamentarische Initiative von SP, SVP und EVP betreffend Fristenstillstand auch im Rekursverfahren mit 108 zu 25 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

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