Angleichung der rechtlichen Bestimmungen zur Ombudsperson, der Leiterin oder des Leiters der Finanzkontrolle und der oder des Beauftragten für den Datenschutz

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KR Nr.224/2022
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Geschäftsleitung
Svolgimento
Antrag Kommission
Stato

Antrag GL

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1. Lesung
Stato

Abschluss 1. Lesung

Die rechtlichen Bestimmungen zur Ombudsperson des Kantons Zürich, der Leiterin oder des Leiters der Finanzkontrolle sowie der oder des Beauftragten für den Datenschutz sollen angeglichen werden. Der Kantonsrat hat eine entsprechende Vorlage der Geschäftsleitung des Rats in erster Lesung beraten. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission und kommt dann für die zweite Lesung mit Schlussabstimmung nochmals in den Kantonsrat.

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Antrag Kommission
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Antrag REDKO

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Zustimmung
Stato

Zustimmung mit 164 JA, 0 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 164 zu 0 Stimmen entschieden, dass die rechtlichen Bestimmungen zur Ombudsperson, zur Leiterin oder zum Leiter der Finanzkontrolle und zur oder zum Beauftragten für den Datenschutz angeglichen werden sollen.

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