Härtefallregelung im Rahmen der integrativen Förderung

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5722
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneBildungsdirektion (BI)
CommissioneKommission für Bildung und Kultur(KBIK)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Stato

Antrag KBIK (gleichlalutend)

Kurzmitteilung der KBIK

Keine Ausweitung der Härtefallregelung im Rahmen der integrativen Förderung

Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat betreffend «Härtefallregelung im Rahmen der integrativen Förderung» als erledigt abzuschreiben. Es gibt seit Längerem zu wenig ausgebildete schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen im Kanton Zürich. Zur Entspannung der Situation werden mit gutem Erfolg Lehrpersonen ohne entsprechendes Diplom während drei Jahren befristet für die integrative Förderung eingesetzt. Entscheiden sie sich dann für die Ausbildung, kann die Befristung bis zur Absolvierung des Diploms verlängert werden. Diese Regelung soll nicht ausgeweitet werden; dies einerseits zum Schutz der Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und andererseits, um die Fachausbildung nicht unattraktiv werden zu lassen. An der Hochschule für Heilpädagogik können jährlich 150 Plätze von Personen aus dem Kanton Zürich belegt werden.

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Zustimmung
Stato

Zustimmung (Abschreibung Postulat)

Der Kantonsrat hat ein Postulat von SP, FDP und GLP betreffend Heilpädagoginnen und Heilpädagogen als erledigt abgeschrieben.

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