Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Änderung, Konsolidierungskriterien

Tipo di affareVorlage
KR Nr.6072
In attesa pressoKantonsrat
Inizio
DirezioneFinanzdirektion (FD)
CommissioneFinanzkommission(FIKO)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
Termine
Data della seduta
Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag FIKO

Kurzmitteilung der FIKO

Neue Kriterien für die konsolidierte Rechnung des Kantons Zürich

Die Finanzkommission (FIKO) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, einer Änderung des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) zuzustimmen. Künftig sollen klare Kriterien dafür gelten, welche Organisationen in der konsolidierten Rechnung des Kantons berücksichtigt werden. Grundsätzlich werden Organisationen aufgenommen, die eine öffentliche Aufgabe erfüllen und vollständig dem Kanton gehören, sowie kantonale Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen. Ausgenommen bleiben die EKZ, die GVZ, die SVA und die ZKB, da deren Einbezug die Darstellung der Kantonsfinanzen verzerren würde. Neu entscheidet der Kantonsrat über Ausnahmen. Gleichzeitig soll das Postulat zum Risikobericht in der Kantonsrechnung als erledigt abgeschrieben werden.

Termine
Data della seduta
Datiopendata.swiss,Kantonsrat Zürich