Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung, Grundkompetenzen Erwachsener

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KR Nr.5804
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DirezioneBildungsdirektion (BI)
CommissioneKommission für Bildung und Kultur(KBIK)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Stato

Antrag KBIK (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KBIK

Vorgaben des Bundesgesetzes über die Weiterbildung sollen umgesetzt werden

Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die von der Regierung vorgelegte Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung unverändert anzunehmen. Der Kanton Zürich setzt damit die 2017 in Kraft getretenen Vorgaben des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG) um. Die Förderung und der Erhalt der Grundkompetenzen werden als Spezialförderungstatbestand ins Gesetz aufgenommen. Fehlende Grundkompetenzen in Sprache, Mathematik und Anwendung digitaler Geräte betreffen etwa 15 Prozent der erwachsenen Schweizer Bevölkerung und verursachen im Kanton Zürich jährliche Folgekosten von rund 24 Millionen Franken. Zur Förderung der Grundkompetenzen kann der Kanton Angebote Dritter neu bis zu 100 Prozent unterstützen oder beim Fehlen von privaten Angeboten auch selber aktiv werden.

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1. Lesung
Stato

Abschluss 1. Lesung

Die Förderung von Grundkompetenzen wie Sprache, Mathematik und die Anwendung von digitalen Geräten kommen ins Gesetz. Der Kantonsrat hat eine Teilrevision des entsprechenden Einführungsgesetzes angenommen. Der Kanton setzt damit die Vorgaben des Bundes um. Fehlende Grundkompetenzen betreffen etwa 15 Prozent der erwachsenen Bevölkerung.

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Antrag Kommission
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Antrag REDKO

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Zustimmung
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Zustimmung mit 169 JA, 0 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat in zweiter Lesung eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung mit 169 zu 0 Stimmen verabschiedet. Damit wird die Förderung von Grundkompetenzen bei Erwachsenen ins Gesetz geschrieben.

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