Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess, Änderung, Anpassung an die geänderte Strafprozessordnung

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5891
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissioneKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
Termine
Data della seduta
Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag KJS (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KJS

Anpassungen an geänderte Strafprozessordnung zur Annahme beantragt

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit beantragt dem Kantonsrat einstimmig die Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess. Mit der Vorlage werden die notwendigen Anpassungen an die geänderte eidgenössische Strafprozessordnung vorgenommen, die voraussichtlich am

  1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Die Anpassungen im kantonalen Recht betreffen vor allem die Zuständigkeiten bei Einziehung von Vermögenswerten im Rahmen einer Einstellungsverfügung, bei Entsieglungen und bei der gerichtlichen Genehmigung der Rechtshilfe.
Termine
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1. Lesung
Stato

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat verschiedene Änderungen am Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess in erster Lesung beraten und ohne Gegenantrag gutgeheissen. Damit wird das kantonale Gesetz an die geänderte eidgenössische Strafprozessordnung angepasst, die Anfang 2024 in Kraft treten soll. Die Anpassungen im kantonalen Recht betreffen vor allem Zuständigkeiten bei Einziehung von Vermögenswerten bei Einstellungsverfügungen, Entsiegelungen und Rechtshilfe. Die zweite Lesung findet voraussichtlich in ein paar Wochen statt.

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Termine
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Antrag Kommission
Stato

Antrag REDKO

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Zustimmung
Stato

Zustimmung mit 160 JA, 0 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat die Revision des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess in der zweiten Lesung abgeschlossen. Er stimmte dem Antrag der Redaktionskommission ohne Gegenantrag zu und verabschiedete die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 160 zu 0 Stimmen.

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