Lehrpersonalgesetz (LPG), Änderung, Anpassung neu definierter Berufsauftrag

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KR Nr.5966
In attesa pressoErledigt
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DirezioneBildungsdirektion (BI)
CommissioneKommission für Bildung und Kultur(KBIK)
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Regierungsrat des Kantons Zürich
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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
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Antrag KBIK

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Medienmitteilung
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Medienmitteilung der KBIK

Der neue Berufsauftrag soll geändert werden, die Lehrpersonalverordnung nicht

Die KBIK beantragt mit 8 zu 7 Stimmen, den neuen Berufsauftrag für Lehrpersonen im Lehrpersonalgesetz (LPG) anzupassen (5966) und die Änderung der Lehrpersonalverordnung abzulehnen (5967). Zum Lektionenfaktor und zur Pauschale für Klassenlehrpersonen hat die Kommission einen Kompromiss gefunden.

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1. Lesung
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Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung über eine Anpassung des neu definierten Berufsauftrags für Lehrpersonen im Lehrpersonalgesetz (LPG) diskutiert und über verschiedene Kommissions- und Minderheitsanträge abgestimmt. Der «neue Berufsauftrag» soll demnach in vier Punkten verbessert werden: Die Klassenlehrpersonen sollen gestärkt werden, indem deren Stundenpauschale (KLP) von mindestens 100 auf mindestens 160 Stunden im Jahr erhöht wird. Um den Bedarf an Lehrpersonen besser zu decken, soll der minimale Beschäftigungsgrad von 35 auf 40 Prozent erhöht werden. Auch zwei administrative Massnahmen sollen entlastend wirken: Die Tätigkeitsbereiche «Schule», «Zusammenarbeit» und «Klassenlehrpersonen» sollen zusammengelegt und die Zeiterfassung der Tätigkeitsbereiche aufgehoben werden. Der Rat ist allen Anträgen der vorberatenden Kommission gefolgt. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.

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Antrag Kommission
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Antrag REDKO

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Zustimmung
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Zustimmung mit 90 JA, 87 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 90 zu 87 Stimmen einer Anpassung des neu definierten Berufsauftrags für Lehrpersonen im Lehrpersonalgesetz (LPG) zugestimmt. Damit wird der neue Berufsauftrag in vier Punkten verbessert: Die Klassenlehrpersonen sollen gestärkt werden, indem deren Stundenpauschale (KLP) von mindestens 100 auf mindestens 160 Stunden pro Jahr erhöht wird. Um den Bedarf an Lehrpersonen besser zu decken, soll der minimale Beschäftigungsgrad von 35 auf 40 Prozent erhöht werden. Auch zwei administrative Massnahmen sollen entlastend wirken: Die Tätigkeitsbereiche «Schule», «Zusammenarbeit» und «Klassenlehrpersonen» sollen zusammengelegt und die Zeiterfassung der Tätigkeitsbereiche aufgehoben werden.

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Datiopendata.swiss,Kantonsrat Zürich