Gesetz über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien, Aufhebung

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KR Nr.6047
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissioneKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
Termine
Data della seduta
Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag KJS

Kurzmitteilung der KJS

Jugendschutz im Kino soll nicht mehr kantonal geregelt werden

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Gesetz über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien aufzuheben. Grund dafür ist das neu erlassene Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Durch die einheitliche Regelung auf Bundesebene soll der Jugendschutz in der gesamten Schweiz verstärkt werden. Der Kanton Zürich gehörte bisher zu den wenigen Kantonen mit einer eigenen Regelung.

Termine
Data della seduta
Zustimmung
Stato

Zustimmung mit 167 JA, 0 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat mit 167 zu 0 Stimmen beschlossen, das kantonale Gesetz zum Jugendschutz bei Filmen und Videospielen aufzuheben, weil der Bund ein neues Gesetz erlassen hat, das den Jugendschutz in diesem Bereich in der ganzen Schweiz stärken soll.

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Documenti
Datiopendata.swiss,Kantonsrat Zürich