Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz, Unabhängige Beschwerdestelle

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5986
In attesa pressoKommission
Inizio
DirezioneGesundheitsdirektion (GD)
CommissioneKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Stato

Antrag KSSG

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Medienmitteilung
Stato

Medienmitteilung der KSSG

Neue Triagestelle für Beschwerden im Gesundheitswesen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 11 zu 4 Stimmen, eine unabhängige Beschwerdestelle für die Mitarbeitenden aller Listenspitäler im Kanton Zürich einzurichten (5986). Zudem soll eine Triagestelle geschaffen werden, die allen offensteht für Auskünfte, wohin man sich mit einer Beschwerde im Zusammenhang mit medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen wenden kann.

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Aufnahme der Beratungen
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Eintreten beschlossen, Aufnahme der Detailberatung

Der Kantonsrat ist in erster Lesung mit 121 zu 46 Stimmen auf eine Änderung im Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz eingetreten. Mit dieser soll für die Mitarbeitenden aller Listenspitäler im Kanton Zürich eine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet werden. Die Detailberatung dieser Vorlage wird an einer der kommenden Sitzungen behandelt werden.

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1. Lesung
Stato

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine Änderung im Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz beraten. Nachdem der Kantonsrat Anfang Februar auf die Vorlage eingetreten war, stand nun die Detailberatung an. Der Rat ist dabei allen Anträgen der vorberatenden Kommission gefolgt. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung. Mit der Gesetzesänderung soll eine neue Triagestelle für Beschwerden im Gesundheitswesen geschaffen werden.

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Datiopendata.swiss,Kantonsrat Zürich