Code of Conduct zur Bestellung von Führungsorganen in selbständigen Organisationen

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5789
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneStaatskanzlei (SK)
CommissioneKommission für Wirtschaft und Abgaben(WAK)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
Termine
Data della seduta
Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag WAK

Kurzmitteilung der WAK

Kein Verhaltenskodex für die Bestellung von Führungsorganisationen

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 6 Stimmen, das Postulat von Kantonsrätin Linda Camenisch (FDP, Wallisellen) betreffend «Code of Conduct zur Bestellung von Führungsorganisationen in selbstständigen Organisationen» ohne abweichende Stellungnahme als erledigt abzuschreiben. Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat eingeladen, einen Verhaltenskodex zu erlassen und zu veröffentlichen, der die regierungsrätliche Bestellung von Führungsorganen selbstständiger Anstalten und privater Organisationen mit einer namhaften Beteiligung des Kantons regelt (z. B. Universitätsspital Zürich, Gebäudeversicherung Zürich, Flughafen Zürich AG). Für die Mehrheit der Kommission sind die bestehenden Regelungen ausreichend. Eine Minderheit aus SP, Grünen, AL und CSP verlangt mit einer abweichenden Stellungnahme, dass die zu besetzenden Mandate öffentlich ausgeschrieben werden und für die Mandatsträgerinnen und -träger eine Amtszeitbeschränkung geprüft wird.

Termine
Data della seduta
Documenti
Zustimmung
Stato

Zustimmung Kommissionsmehrheit (Abschreibung Postulat)

Der Kantonsrat hat das Postulat betreffend Code of Conduct zur Bestellung von Führungsorganisationen in selbstständigen Organisationen von FDP-Kantonsrätin Linda Camenisch als erledigt abgeschrieben. Ein Minderheitsantrag, das Postulat mit einer abweichenden Stellungnahme abzuschreiben, wurde mit 116 zu 56 Stimmen abgelehnt. Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat eingeladen, einen Verhaltenskodex zu erlassen und zu veröffentlichen, der die regierungsrätliche Bestellung von Führungsorganen selbstständiger Anstalten und privater Organisationen mit einer namhaften Beteiligung des Kantons regelt.

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