Planungs- und Baugesetz (PBG), Änderung, Baulinien

Tipo di affareVorlage
KR Nr.6000
In attesa pressoKantonsrat
Inizio
DirezioneBaudirektion (BD)
CommissioneKommission für Planung und Bau(KPB)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
Termine
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Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag KPB

Kurzmitteilung der KPB

Baulinien sollen neu geregelt werden

Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 5 Stimmen, die Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) betreffend «Baulinien» zu verabschieden. Die Kommissionsmehrheit unterstützt den Antrag des Regierungsrates, der die zulässigen Masse von vorspringenden Gebäudeteilen im Baulinienbereich von der Allgemeinen Bauverordnung (ABV) auf die Gesetzesstufe überführen und neu regeln will. Sie würdigte die Vorlage, die solche vorspringenden Gebäudeteile auf bis zur Hälfte der Fassadenlänge zulässt, aber das Erdgeschoss davon ausnimmt, als guten Kompromiss zwischen den Bedürfnissen von Bauträgerschaften und der Wahrung strassenräumlicher Qualitäten. Die Kommissionsminderheit (SP, Grüne) fordert, dass hervorspringende Gebäudeteile im Interesse des öffentlichen Raumes höchstens auf einem Drittel der Fassadenlänge erlaubt sein sollen, und möchte den Gemeinden die Möglichkeit abweichender Regelungen einräumen.

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1. Lesung
Stato

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat ist in erster Lesung mit 115 zu 59 Stimmen auf eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) betreffend «Baulinien» eingetreten. Der Rat ist in der Beratung allen Anträgen der vorberatenden Kommission gefolgt. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung. Mit der Vorlage sollen die zulässigen Masse von vorspringenden Gebäudeteilen im Baulinienbereich von der Allgemeinen Bauverordnung (ABV) auf die Gesetzesstufe überführt und neu geregelt werden.

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Antrag Kommission
Stato

Antrag REDKO

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Datiopendata.swiss,Kantonsrat Zürich