Finanzielle Zuwendungen an religiöse Gemeinschaften nur bei Einhaltung der EMRK und der Grundrechte der Bundesverfassung

Tipo di affareEinzelinitiative
KR Nr.166/2022
In attesa pressoErledigt
Inizio
Partecipazione
Marcel Blunier
Comune politicoUster
RuoloErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Svolgimento
Eingereicht
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Erledigt
Stato

Nicht vorläufig unterstützt (0 Stimmen), abgelehnt

Der Kantonsrat hat eine Einzelinitiative mit 0 Stimmen nicht vorläufig unterstützt, mit der ein Bürger aus Uster gefordert hatte, dass die Ausrichtung finanzieller Zuwendungen an Religionsgemeinschaften durch den Kanton davon abhängig gemacht wird, ob die betreffenden Religionsgemeinschaften die Europäische Menschenrechtskonvention und die Grundrechte der Bundesverfassung strikte einhalten. 60 Stimmen wären für die Unterstützung nötig gewesen.

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