Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern

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KR Nr.5903
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneBildungsdirektion (BI)
CommissioneKommission für Bildung und Kultur(KBIK)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Stato

Antrag KBIK (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KBIK

Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern

Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der Interkantonalen Vereinbarung für schulische Spitäler beizutreten. Es handelt sich um eine Finanzierungsvereinbarung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren. Sie kommt zur Anwendung, wenn Kinder und Jugendliche ausserhalb ihres Wohnkantons hospitalisiert werden und dort eine Spitalschule besuchen. Der Standortkanton kann entscheiden, was er zu welchen Beitragssätzen anbietet, und der Nutzerkanton hat die freie Wahl unter den Angeboten. Vor allem werden die finanziellen Abläufe zwischen den Standort- und Nutzerkantonen geregelt und die Bezahlung damit abgesichert. Die Vereinbarung tritt in Kraft, wenn mindestens sechs Kantone beigetreten sind.

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1. Lesung
Stato

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung das Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern beraten. Dabei handelt es sich um eine Finanzierungsvereinbarung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren. Sie kommt zur Anwendung, wenn Kinder und Jugendliche ausserhalb ihres Wohnkantons hospitalisiert werden und dort eine Spitalschule besuchen. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.

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Antrag Kommission
Stato

Antrag REDKO

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Zustimmung
Stato

Zustimmung mit 165 JA, 0 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 165 zu 0 Stimmen dem Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern zugestimmt. Dabei handelt es sich um eine Finanzierungsvereinbarung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren. Sie kommt zur Anwendung, wenn Kinder und Jugendliche ausserhalb ihres Wohnkantons hospitalisiert werden und dort eine Spitalschule besuchen.

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Datiopendata.swiss