Gesetz über die Verwendung der Zusatzbeiträge des Bundes an Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen

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KR Nr.5753
In attesa pressoErledigt
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DirezioneFinanzdirektion (FD)
CommissioneFinanzkommission(FIKO)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
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Medienmitteilung
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Medienmitteilung der FIKO

Grosse Gastrounternehmen sollen Härtefallmittel des Bundes erhalten

Die Finanzkommission (FIKO) hat einstimmig beschlossen, dem Kantonsrat die Zustimmung zum Gesetz über die Verwendung der Zusatzbeiträge der Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen zu beantragen (5753). Dieses ermöglichte es dem Kanton, die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Härtefallmittel zur Unterstützung grosser Gastrounternehmen zu verwenden.

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Antrag Kommission
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Antrag FIKO (gleichlautend)

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1. Lesung
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Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung 60 Millionen Franken Bundesgelder als Covid-19-Härtefallmassnahmen für Gastro-Ketten bewilligt. Damit das Geld fliessen kann, muss der Kantonsrat das «Gesetz über die Verwendung der Zusatzbeiträge des Bundes an Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen» ändern und dessen Inkraftsetzung für dringlich erklären. Die Vorlage war von links bis rechts unbestritten. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet voraussichtlich in vier Wochen statt.

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Antrag Kommission
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Antrag REDKO

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Dringlich
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Dringlich erklärt mit 150 Stimmen

Zustimmung mit 146 JA, 0 NEIN, 1 ENTH.

Der Kantonsrat hat das Gesetz über die Verwendung der Zusatzbeiträge des Bundes an Covid-19-Härtefallmassnahmen in zweiter Lesung diskussionslos mit 146 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung genehmigt. Das Gesetz wird dringlich in Kraft gesetzt.

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