A. Verfassung des Kantons Zürich, Änderung, Notstandsgesetzgebung
 B. Kantonsratsgesetz, Änderung, Notstandsgesetzgebung

Tipo di affareParlamentarische Initiative
KR Nr.452/2022
In attesa pressoKantonsrat
Inizio
DirezioneGeschäftsleitung Kantonsrat (GL KR)
CommissioneGeschäftsleitung(GLKR)
Partecipazione
Geschäftsleitung
RuoloErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Svolgimento
Eingereicht
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Vorläufig unterstützt
Stato

Vorläufig unterstützt (162 Stimmen)

Der Kantonsrat hat eine parlamentarische Initiative der Geschäftsleitung für eine Anpassung der Notstandsgesetzgebung mit 162 Stimmen vorläufig unterstützt. Damit wird der Vorstoss jetzt einer Kommission zur Beratung zugewiesen.

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Antrag Kommission
Stato

Antrag und Bericht GL KR

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Medienmitteilung
Stato

Medienmitteilung der GL

Gesetzgeberische Aufarbeitung der Coronazeit: Gewappnet für Notzeiten

Im Nachgang zur Aufarbeitung des Corona-Shutdowns hat die GL einstimmig eine Vorlage verabschiedet, damit der Kanton künftig in allen Bereichen des staatlichen Handelns Notverordnungen und Notmassnahmen erlassen kann (KR-Nr. 452/2022). Neu müssen sowohl Notverordnungen als auch Notmassnahmen dem Kantonsrat zur Genehmigung unterbreitet werden. Damit erhält der Kanton eine Notfinanzordnung.

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Datiopendata.swiss,Kantonsrat Zürich