Anstandsregel für scheidende Regierungsrätinnen und Regierungsräte

Tipo di affareMotion
KR Nr.401/2019
In attesa pressoKantonsrat
Inizio
DirezioneStaatskanzlei (SK)
CommissioneKommission für Staat und Gemeinden(STGK)
Partecipazione
Selma L"Orange Seigo
PartitoGrüne
Comune politicoZürich
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Anne-Claude Hensch Frei
PartitoAL
Comune politicoZürich
RuoloErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Svolgimento
Eingereicht
Termine
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Stellungnahme Regierungsrat
Termine
Data della seduta
Documenti
Wegfall
Stato

Wegfall infolge Ausscheiden Erstunterzeichner Kaspar Bütikofer

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Wiederaufnahme
Termine
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Überweisung an Regierungsrat
Stato

Überweisung an RR mit 89 JA, 78 NEIN, 0 ENTH.

Regierungsrätinnen und Regierungsräte sollen nach dem Ausscheiden aus dem Amt künftig zwei Jahre warten müssen, bevor sie Einsitz in Institutionen nehmen dürfen, die im Zuständigkeitsbereich ihrer Direktion tätig sind. Der Kantonsrat hat eine entsprechende Motion von AL und Grünen mit 89 zu 78 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. Dagegen ausgesprochen haben sich FDP, Mitte und SP. Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, dazu eine Vorlage mit Bericht und Antrag auszuarbeiten.

Sitzungsvideo

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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Stato

Antrag STGK

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Medienmitteilung
Stato

Medienmitteilung der STGK

Für ehemalige Regierungsratsmitglieder soll eine «Anstandsregel» gelten

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat mit 11 zu 4 Stimmen, eine neue «Anstandsregel» für ehemalige Regierungsratsmitglieder einzuführen (KR-Nr. 401/2019). Diese sollen während zweier Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt keine leitenden Funktionen bei Institutionen annehmen dürfen, mit denen ihre Direktion eine Geschäftsbeziehung unterhielt.

Termine
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Documenti
Datiopendata.swiss,Kantonsrat Zürich