Gesetz über die politischen Rechte (GPR), Vereinfachung der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen

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KR Nr.5729
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissioneKommission für Staat und Gemeinden(STGK)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Stato

Antrag STGK

Kurzmitteilung der STGK

Durchführung von Wahlen und Abstimmungen soll vereinfacht werden

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat mit 11 zu 4 Stimmen, das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) zu ändern. Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen sollen vor allem das Verfahren zur Ausübung der politischen Rechte im Kanton Zürich vereinfachen. Die Kommissionsmehrheit möchte im Rahmen der Gesetzesänderung auch die Einführung eines Beiblattes beschliessen, mit dessen Hilfe die Stimmberechtigten bei kantonalen und kommunalen Mehrheitswahlen Informationen zu den kandidierenden Personen erhalten sollen. Auf diese Weise soll das Anliegen der parlamentarischen Initiative KR-Nr. 156/2020 von GLP-Kantonsrat Michael Zeugin betreffend «Stärkung der Demokratie dank höherer Transparenz bei den Regierungsratswahlen» umgesetzt werden. Eine Minderheit lehnt dieses Anliegen und in der Konsequenz auch den Gesetzesentwurf ab.

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1. Lesung
Stato

Abschluss 1. Lesung

Bei Majorzwahlen im Kanton Zürich sollen die Stimmberechtigten künftig zusammen mit den Wahlunterlagen ein Beiblatt erhalten, auf dem alle Kandidierenden aufgelistet sind. Diese und weitere Änderungen am Gesetz über die politischen Rechte (GPR) hat der Kantonsrat in erster Lesung beraten. Die Vorlage geht nun an die Redaktionskommission zur Vorbereitung der zweiten Lesung.

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Antrag Kommission
Stato

Antrag REDKO

Antrag SVP 5.4.2022

Antrag AL 13.4.2022

Antrag AL 13.4.2022

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Zustimmung
Stato

Zustimmung mit 122 JA, 43 NEIN, 0 ENTH

Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich erhalten bei Majorzwahlen künftig zusammen mit den Wahlunterlagen ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller Kandidierenden aufgelistet sind. Der Kantonsrat hat einer entsprechenden Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte in der Schlussabstimmung mit 122 zu 43 Stimmen zugestimmt.

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