Lärmschutz in Kombination mit Komfortlüftungsanlagen

Tipo di affarePostulat
KR Nr.20/2020
In attesa pressoKantonsrat
Inizio
DirezioneBaudirektion (BD)
CommissioneKommission für Energie, Verkehr und Umwelt(KEVU)
Partecipazione
Stephan Weber
PartitoFDP
Comune politicoWetzikon
RuoloErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Christian Lucek
PartitoSVP
Comune politicoDänikon
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Thomas Wirth
PartitoGLP
Comune politicoHombrechtikon
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Svolgimento
Eingereicht
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Stellungnahme Regierungsrat
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Überweisung an Regierungsrat
Stato

Überweisung an Regierungsrat mit 88 JA, 63 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat ein Postulat FDP, SVP und GLP zum Thema Lärmschutz in Kombination mit Komfortlüftungsanlagen mit 88 zu 63 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen.

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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Stato

Antrag KEVU (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KEVU

Postulat zu Lärmschutz dank Komfortlüftungsanlagen abschreiben

Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat betreffend «Lärmschutz in Kombination mit Komfortlüftungsanlagen» als erledigt abzuschreiben. Die Postulanten forderten eine Verordnungsgrundlage für Baubewilligungen, die ermöglichen sollte, bei überschrittenen Lärmgrenzwerten Wohn- und Schlafräume einer Wohnung auch gegen Strassenräume auszurichten, wenn diese Räume als Ersatzmassnahme mit einer kontrollierten Lüftung ausgerüstet sind. Da das Anliegen der Postulanten auf Bundesebene durch die sogenannte Lüftungsfensterpraxis ins Umweltschutzgesetz aufgenommen wurde, kann das Postulat abgeschrieben werden.

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Datiopendata.swiss