Mitteilungen von Verwaltungsgerichtsentscheiden

Tipo di affareParlamentarische Initiative
KR Nr.273/2018
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissioneKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Partecipazione
Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS)
RuoloErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Svolgimento
Eingereicht
Stato

Einreichung

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Vorläufig unterstützt
Stato

Vorläufig unterstützt mit 151 Stimmen

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Antrag Kommission
Stato

Antrag KJS

Kurzmeldung der KJS

Verwaltungsgerichtsentscheide werden Regierungsrat nicht mehr zugestellt

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, ihrer eigenen parlamentarischen Initiative «Mitteilungen von Verwaltungsgerichts-entscheiden» zuzustimmen. Entscheide des Verwaltungsgerichts werden dem Regierungsrat aktuell in jedem Fall – auch wenn der Regierungsrat keine Parteistellung im Verfahren hat – mitgeteilt. Dies geschieht in begründeter und nicht-anonymisierter Form, und zwar schon vor Eintritt der Rechtskraft. Die Staatskanzlei leitet die Entscheide jeweils an die in der Sache zuständige Direktion weiter und diese wiederum stellt die Entscheide dem in der Sache zuständigen Amt zu. Die parlamentarische Initiative verlangt zwecks Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes der Verfahrensbeteiligten die Aufhebung der entsprechenden Gesetzesbestimmung. Die Verwaltung erhält weiterhin Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, da das Verwaltungsgericht Entscheide, die für die Öffentlichkeit oder die Verwaltung von Interesse sind, online publiziert. Der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht befürworten die parlamentarische Initiative.

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1. Lesung
Stato

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat eine Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes in erster Lesung ohne Gegenantrag gutgeheissen. Entscheide des Verwaltungsgerichtes sollen dem Regierungsrat nur noch zugestellt werden, wenn er selber Partei in einem Verfahren ist. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission und kommt dann für die Schlussabstimmung nochmals in den Kantonsrat.

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Antrag Kommission
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Antrag REDKO

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Zustimmung
Stato

Zustimmung mit 156 JA, 1 NEIN, 0 ENTH.

Entscheide des Verwaltungsgerichtes sollen dem Regierungsrat nur noch zugestellt werden, wenn er selber Partei in einem Verfahren ist. Der Kantonsrat hat einer entsprechenden Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes in der Schlussabstimmung mit 156 zu 1 Stimmen zugestimmt.

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